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Semesterbeitrag

Für das Studium an der Hochschule Reutlingen ist pro Semester ein Semesterbeitrag in Höhe von 167,30 Euro zu entrichten. Der Semesterbeitrag setzt sich aus folgenden Teilen zusammen.

Studiengebühren: In Baden-Württemberg gelten Studiengebühren für Studierende, die ein Zweitstudium aufnehmen, und für internationale Studierende, die von außerhalb der EU für ein Studium nach Baden-Württemberg kommen. Weitere Informationen

Studierendenwerkbeitrag

Der Studierendenwerkbeitrag in Höhe von 82,80 € wird direkt an das Studierendenwerk Tübingen Hohenheim entrichtet und für jedes Semester bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung fällig. Für die Studierenden am Herman Hollerith Zentrum (HHZ) in Böblingen für den Bachelor Digital Business und den Master Digital Business Engineering beträgt der Studierendenwerksbeitrag 102,20 €

Auch für Studierende im Praxis-, Auslands- oder Urlaubssemester wird der Studierendenwerksbeitrag fällig.

Hinweis zur Rückerstattung des Studierendenwerkbeitrags

Bei einer Exmatrikulation oder Nichteinschreibung von zwei Wochen nach Beginn des Semesters kann ein Antrag auf Rückzahlung direkt beim Studierendenwerk gestellt und bis Ende des Monats beim Studierendenwerk eingereicht werden. Ein Nachweis der Exmatrikulation/Beitragszahlung ist dem Antrag beizufügen.

Bei einer späteren Exmatrikulation kann nur dann eine Rückerstattung erfolgen, wenn eine Einschreibung an einer anderen Hochschule nachgewiesen wird. Der Antrag kann in diesem Fall bis spätestens zum Ende des zweiten Montas des Semesters gestellt werden.

Verwaltungskostenbeitrag

Der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 70 € wird gemäß Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) für öffentliche Leistungen erhoben, die die Hochschule erbringt.

Hierzu zählen insbesondere die Leistungen im Zusammenhang mit der

  • Immatrikulation
  • Beurlaubung
  • Exmatrikulation
  • und der zentralen Studienberatung

Der Verwaltungskostenbeitrag ist bei der Immatrikulation bzw. der Rückmeldung fällig. Ein Gebührenbescheid ist nicht notwendig.

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Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft

Das Studierendenparlament der Hochschule Reutlingen nimmt einen Beitrag in Höhe von 14,50 € ein. Dieser kommt den Studierenden direkt zu Gute.


Die Verfasste Studierendenschaft vertritt die Interessen aller Studentinnen und Studenten. Sie erhebt einen Beitrag von 14,50 € und bezahlt damit unter anderem folgende Arbeiten:

  • Ausgaben für verschiedene Events
  • Ressortarbeit (Sport, Kultur, Kommunikation, etc.)
  • Kosten für Verwaltungsarbeiten

Diese Regelung tritt mit Beginn des Sommersemesters 2014 in Kraft.

Hinweis zur Rückerstattung des Beitrags

Wenn Studierende ihren  Semesterbeitrag schon gezahlt haben, ihren Studienplatz jedoch nicht antreten, wird der Beitrag von der Verfassten Studierendenschaft wieder zurückerstattet. Dazu muss ein entsprechender Antrag binnen eines Monats bei der Verfassten Studierendenschaft eingegangen sein.

Für die Masterstudiengänge MSc Global Management & Digital Competencies, MBA International Management Full-Time und MBA International Management Part-Time werden Programmkosten erhoben, die Gebührensatzungen können Sie rechts im Service-Panel herunterladen. Hierfür gelten gesonderte Regelungen.

Foto im Header: ©DieterHaugk/PIXELIO; Foto Studierendenwerkbeitrag: ©GerdAltmann/PIXELIO; Foto Verwaltungskostenbeitrag: ©ThorbenWengert/PIXELIO

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