So läuft die Auswahl
Bachelor-Studiengänge
Biomedizinische WissenschaftenAuswahlverfahren | Bewerbungsfrist |
90 % der verfügbaren Studienplätze werden nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben, 10 % über die Wartezeitquote. Die Studienbewerber werden nach bestimmten Kriterien in einem Auswahlverfahren ausgewählt: - nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
- Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Tätigkeit. Durch dieses Kriterium ist eine Verbesserung der Durchschnittsnote um 0,2 möglich.
| 15. Januar für das Sommersemester 15. Juli für das Wintersemester |
Chemie und Nachhaltige ProzesseZulassungsfreies Zugangsverfahren | Bewerbungsfrist |
Zulassungsvoraussetzung für den Zugang zum Bachelor Studiengang Chemie und nachhaltige Prozesse ist die Hochschulzugangsberechtigung. | 28./29. Februar für das Sommersemester 31. August für das Wintersemester |
Digital BusinessAuswahlverfahren | Bewerbungsfrist |
90 % der verfügbaren Studienplätze werden nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben, 10 % über die Wartezeitquote. Die Studienbewerber werden nach bestimmten Kriterien in einem Auswahlverfahren ausgewählt: - nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Tätigkeit. Durch dieses Kriterium ist ein Bonus der Hochschulzugangsberechtigung um 0,2 möglich. Der Studiengang findet am Herman-Hollerith Lehr- und Forschungszentrum der Fakultät Informatik in Böblingen statt. | 15. Juli für das Wintersemester |
International BusinessAuswahlverfahren | |
Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Studiengangs International Business. | |
International Fashion & BusinessAuswahlverfahren | Bewerbungsfrist |
90 % der verfügbaren Studienplätze werden nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben, 10 % über die Wartezeitquote. Die Studienbewerber werden nach bestimmten Kriterien in einem Auswahlverfahren ausgewählt: - Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
- Bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung wird von der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung ein Bonus von 0,4 abgezogen oder für eine zusammenhängende studiengangsbezogene praktische Tätigkeit in Vollzeit im Umfang von mind. 6 Monaten ein Bonus von 0,2 abgezogen.
- Englische Sprachkenntnisse auf der Niveaustufe B2 gemäß dem „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen". Der Nachweis erfolgt gemäß der Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse in der jeweils gültigen Fassung.
| 15. Januar für das Sommersemester 15. Juli für das Wintersemester |
International Management (IMX)Auswahlverfahren | |
Informationen zu dem aktuellen Auswahlverfahren für die Bachelorstudiengänge finden Sie auf der Homepage des Studiengangs International Management (IMX). | |
Internationales Wirtschaftsingenieurwesen - Operations Auswahlverfahren | Bewerbungsfrist |
90 % der verfügbaren Studienplätze werden nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben, 10 % über die Wartezeitquote. Das Auswahlverfahren erfolgt anhand nachfolgender Kriterien: - der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und ggf. einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer praktischen Tätigkeit, die über die fachspezifische Eignung Auskunft gibt. Kann eine Bewerberin oder ein Bewerber eine Berufsausbildung oder praktische Tätigkeit gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 nachweisen, wird bei der Ermittlung des Rangplatzes von der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung ein Bonus von 0,2 abgezogen.
- Englische Sprachkenntnisse auf der Niveaustufe B2 gemäß dem „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen". Der Nachweis erfolgt gemäß der Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse in der jeweils gültigen Fassung.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Auswahlsatzung für den Bachelorstudiengang Internationales Wirtschaftsingenieurwesen – Operations. | 15. Januar für das Sommersemester 15. Juli für das Wintersemester |
MaschinenbauAuswahlverfahren | Bewerbungsfrist |
Zulassungsvoraussetzung ist die Hochschulzugangsberechtigung. | 28./29. Februar für das Sommersemester 31. August für das Wintersemester |
MechatronikZulassungsfreies Zugangsverfahren | Bewerbungsfrist |
Zulassungsvoraussetzung ist die Hochschulzugangsberechtigung. | 28./29. Februar für das Sommersemester 31. August für das Wintersemester |
Medien- und KommunikationsinformatikAuswahlverfahren | Bewerbungsfrist |
90 % der verfügbaren Studienplätze werden nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben, 10 % über die Wartezeitquote. Die Studienbewerber werden nach bestimmten Kriterien in einem Auswahlverfahren ausgewählt: - nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Tätigkeit. Durch dieses Kriterium ist ein Bonus der Hochschulzugangsberechtigung um 0,2 möglich. | 15. Januar für das Sommersemester 15. Juli für das Wintersemester |
Medizinisch-Technische InformatikAuswahlverfahren | Bewerbungsfrist |
90 % der verfügbaren Studienplätze werden nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben, 10 % über die Wartezeitquote. Die Studienbewerber werden nach bestimmten Kriterien in einem Auswahlverfahren ausgewählt: - nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Tätigkeit. Durch dieses Kriterium ist ein Bonus der Hochschulzugangsberechtigung um 0,2 möglich. | 15. Januar für das Sommersemester 15. Juli für das Wintersemester |
Fashion & Textile DesignAuswahlverfahren | Bewerbungsfrist |
Die Studienbewerber nehmen an einer Aufnahmeprüfung teil. Hierfür müssen für die Vorauswahl 15 eigene künstlerische/gestalterische Arbeiten eingereicht werden, welche von der Aufnahmekommission bewertet werden. Die Studienbewerber, die in der Vorauswahl mind. 7 Punkten erhalten, werden zur Aufnahmeprüfung eingeladen. Die Aufnahmeprüfung gliedert sich in eine: - praktische Prüfung zur künstlerisch/kreativen Gestaltungsfähigkeit
- praktische Prüfung zur künstlerisch/kreativen Reflexionsvermögen
- mündliche Prüfung: Fach- und Aufnahmegespräch
Die Aufnahmeprüfung gilt als bestanden, wer mind. 7 Punkte erreicht hat. Detaillierte Informationen finden Sie in der Auswahlsatzung für den Bachelorstudiengang Fashion & Textile Design. | 15. Juni für das Wintersemester |
Textiles IngenieurwesenAuswahlverfahren | Bewerbungsfrist |
Zulassungsvoraussetzung ist die Hochschulzugangsberechtigung | 28./29. Februar für das Sommersemester 31. August für das Wintersemester |
Transportation Interior DesignAuswahlverfahren | Bewerbungsfrist |
Die Studienbewerber nehmen an einer Aufnahmeprüfung teil. Hierfür müssen für die Vorauswahl 15 eigene künstlerische/gestalterische Arbeiten eingereicht werden, welche von der Aufnahmekommission bewertet werden. Die Studienbewerber, die in der Vorauswahl mind. 7 Punkten erhalten, werden zur Aufnahmeprüfung eingeladen. Die Aufnahmeprüfung gliedert sich in eine: - praktische Prüfung zur künstlerisch/kreativen Gestaltungsfähigkeit
- praktische Prüfung zur künstlerisch/kreativen Reflexionsvermögen
- mündliche Prüfung: Fach- und Aufnahmegespräch
Die Aufnahmeprüfung gilt als bestanden, wer mind. 7 Punkte erreicht hat. Detaillierte Informationen finden Sie in der Auswahlsatzung für den Bachelorstudiengang Transportation Interior Design. | 15. Juni für das Wintersemester |
WirtschaftsinformatikAuswahlverfahren | Bewerbungsfrist |
90 % der verfügbaren Studienplätze werden nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben, 10 % über die Wartezeitquote. Die Studienbewerber werden nach bestimmten Kriterien in einem Auswahlverfahren ausgewählt: - nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Tätigkeit. Durch dieses Kriterium ist ein Bonus der Hochschulzugangsberechtigung um 0,2 möglich. | 15. Januar für das Sommersemester 15. Juli für das Wintersemester |
Wirtschaftsingenieurwesen – International Project EngineeringAuswahlverfahren | Bewerbungsfrist |
Zulassungsvoraussetzung ist die Hochschulzugangsberechtigung. | 28./29. Februar für das Sommersemester 31. August für das Wintersemester |
Wirtschaftsingenieurwesen – Sustainable Production and Business Auswahlverfahren | Bewerbungsfrist |
90 % der verfügbaren Studienplätze werden nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben, 10 % über die Wartezeitquote. Die Studienbewerber werden nach bestimmten Kriterien in einem Auswahlverfahren ausgewählt: - nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Tätigkeit. Durch dieses Kriterium ist ein Bonus der Hochschulzugangsberechtigung um 0,2 möglich. | 15. Januar für das Sommersemester 15. Juli für das Wintersemester |
Master-Studiengänge
Biomedical SciencesZulassungsfreies Zugangsverfahren | Bewerbungsfrist |
Die Voraussetzungen für den Zugang zum Master-Studiengang Biomedical Sciences sind: - ein qualifizierter Hochschulabschluss aus den Bereichen Biomedizinische Wissenschaften, Chemie oder vergleichbaren facheinschlägigen Studiengängen mit einer nachweislich erbrachten Studienleistung von in der Regel mind. 210 ECTS Punkten bzw. einem vergleichbaren Nachweis. Es kann auch eine Zulassung mit mindestens 180 ECTS-Punkten erfolgen und es müssen dann fehlende ECTS-Punkte nach Bestimmung durch den Prüfungsausschuss durch ein Praktisches Studiensemester oder durch Module zum Erwerb fehlender Kompetenzen nachgeholt werden. Die dafür zu erbringenden Leistungen werden in einem Learning Agreement vereinbart.
Diese sprachlichen Voraussetzungen brauchen Studienbewerber für den Master-Studiengang Biomedical Sciences: - Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 (nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen), nachzuweisen über die in §2 der Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse für ein Studium an der Hochschule Reutlingen in der jeweiligen gültigen Fassung aufgeführten Nachweise.
- Ausreichende Deutschkenntnisse. Dieser Nachweis kann geführt werden über die in § 1 der Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse für ein Studium an der Hochschule Reutlingen in der jeweils gültigen Fassung aufgeführten Nachweise. Über vergleichbare facheinschlägige Hochschulabschlüsse gemäß Abs. 1 und die fachlichen und inhaltlichen Anforderungen entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss. Näheres regelt die Satzung über die Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation der Hochschule Reutlingen in der jeweils gültigen Fassung
| 28. bzw. 29. Februar für das Sommersemester 31. August für das Wintersemester |
DesignAuswahlverfahren | Bewerbungsfrist |
Die Studienplätze werden nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben. Voraussetzung ist: - ein qualifizierender Hochschulabschluss in Kunst- oder Designstudiengängen
- mit in der Regel 210 ECTS-Punkten (Bewerber mit 180 ECTS-Punkten siehe Auswahlsatzung des Masterstudiengangs Design)
- Nachweis der Künstlerischen Eignung (die Überprüfung der künstlerischen Eignung erfolgt anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen (benötigte Unterlagen siehe Auswahlsatzung Masterstudiengang Design)
Auswahlkriterien sind: >die künstlerische Eignung, dabei gelten folgende Bewertungskriterien: - künstlerisch/kreative Gestaltungsfähigkeit
- reflexionsvermögen zu künstlerisch/kreativen Problemstellungen und Aufgaben
- Innovationsfähigkeit
>studiengangbezogene Praxiserfahrung dabei gelten folgende Bewertungskriterien: - Dauer des Praktikums bzw. Berufserfahrung
- Inhalt des Praktikums bzw. Berufserfahrung
Die einzelnen Punkte werden bewertet. Detaillierte Informationen finden Sie in der Auswahlsatzung für den Masterstudiengang Design. Die Auswahlkommission erstellt nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Rangliste der Bewerber. | - Januar für das Sommersemester
|
Dezentrale Energiesysteme und EnergieeffizienzAuswahlverfahren | Bewerbungsfrist |
Die Studienplätze werden nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben. Voraussetzung ist: - ein qualifizierter Hochschulabschluss der Fachrichtung Energietechnik, Maschinenbau, Mechatronik, Elektrotechnik oder einer artverwandten Ingenieur- oder Naturwissenschaft oder Wirtschaftsingenieurwesen.
- mit in der Regel 210 ECTS-Punkten (Bewerber mit 180 ECTS-Punkten siehe Auswahlsatzung des Masterstudiengang Dezentrale Energiesysteme und Energieeffizienz)
Auswahlkriterien sind: - Durchschnittsnote des qualifizierenden Hochschulabschlusses
- Fachrichtung des qualifizierenden Hochschulabschlusses
- Auslandsaufenthalt von mind. einem Semester (Studien- oder Praxissemester) während des Bachelorstudiums
Dadurch ist eine Verbesserung der Durchschnittsnote möglich. Detaillierte Informationen finden Sie in der Auswahlsatzung für den Masterstudiengang Dezentrale Energiesysteme und Energieeffizienz. | 15. Januar für das Sommersemester 15. Juli für das Wintersemester |
Digital Business EngineeringAuswahlverfahren | Bewerbungsfrist |
Die Studienplätze werden nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben. Voraussetzung ist: - ein Studienabschluss mit in der Regel 210 ECTS Punkten für Bewerber mit 180 ECTS Punkten besteht ebenfalls die Möglichkeit die Zulassung zu beantragen. Diese Bewerber müssen vor Antritt des festgelegten Studienablaufes die fehlenden 30 ECTS Punkte in einem Learning Agreement nachholen.
- Englische Sprachkenntnisse auf der Niveaustufe B2 gemäß dem „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen". Der Nachweis erfolgt gemäß der Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse in der jeweils gültigen Fassung.
Die Fachrichtung der qualifizierten Hochschulabschlüsse für den Masterstudiengang Digital Business Engineering finden Sie als Auflistung in der Auswahlsatzung des Studiengangs. Die Auswahlkommission erstellt nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Rangliste der Bewerber. Der Studiengang findet am Herman-Hollerith Lehr- und Forschungszentrum der Fakultät Informatik in Böblingen statt. | 15. Januar für das Sommersemester 15. Juli für das Wintersemester |
Digital Industrial Management and EngineeringAuswahlverfahren | Bewerbungsfrist |
Die Studienplätze werden nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben. Zugangsvoraussetzungen sind: - ein Hochschulabschluss von mindestens 210 ECTS oder äquivalentem Leistungsumfang in den Bereichen Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsinformatik, Maschinenbau, Verfahrenstechnik, Produktionstechnik oder vergleichbaren Bereichen des Ingenieurwesens
- englische Sprachkenntnisse dem Qualifikationsniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen entsprechend
- für Angehörige ausländischer Staaten und Staatenlose der der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse gem. Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse der Hochschule Reutlingen
- die fachspezifische Eignung in Form einer schriftlichen Darlegung (Exposees)
Das Auswahlverfahren erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe wird eine Note aus den beiden Teilnoten gebildet. - Durchschnittsnote des studienqualifizierenden Hochschulabschluss (Gewichtung 75%) und der Notenbewertung des eingereichten Exposees (25%).
In der zweiten Stufe werden studienrelevante Auslandsaufenthalte von mindestens fünf zusammenhängenden Monaten durch qualifizierte Berufstätigkeit, Praktikum oder 20 ECTS-Credits während eines vorhergehenden Studiums oder im Ausland mit 0,5 Notenpunkten bewertet. Dies führt zu einer Verbesserung der gebildeten Note aus Stufe 1 und ergibt die Gesamtnote der Bewerberin oder des Bewerbers. Detaillierte Informationen finden Sie in der Auswahlsatzung für den Masterstudiengang Digital Industrial Management and Engineering. | 15. Januar für das Sommersemester 15. Juli für das Wintersemester |
European Management StudiesAuswahlverfahren | Bewerbungsfrist |
Die Studienplätze werden nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben. Voraussetzung ist: - Nachweis eines von den beteiligten Hochschulen anerkannten in oder ausländischen Hochschulabschlusses in einem nicht betriebswirtschaftlichen Studienfach mit einem Umfang von mindestens 180 ECTS-Credits oder eines durch die zuständige Zeugnisanerkennungsstelle anerkannten gleichwertigen Abschlusses
- gute deutsche Sprachkenntnisse gemäß § 1 der „Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse für ein Studium an der Hochschule Reutlingen" in der jeweils gültigen Fassung aufgeführten Nachweise
- gute Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen", nachzuweisen über die in § 2 der „Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse für ein Studium an der Hochschule Reutlingen" in der jeweils gültigen Fassung aufgeführten Nachweise
- gute Französischkenntnisse auf dem Niveau B2 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (z.B. DELF B2, TELC Französisch B2)
Das Auswahlverfahren besteht aus zwei Stufen: - Vorauswahl anhand der Abschlussnote des Bachelorstudiengang
- Teilnahme am Auswahlgespräch
Detaillierte Informationen finden Sie in der Auswahlsatzung für den Masterstudiengang European Management Studies. | 15. Juni für das Wintersemester |
Global Management & Digital CompetenciesAuswahlverfahren | Bewerbungsfrist |
Zugangsvoraussetzungen sind: - ein abgeschlossenes Studium im Umfang von mindestens 210 ECTS im Bereich der Wirtschaftswissenschaften mit einer Mindestnote von 2,5 bzw. 2,3 für den kanadischen Partner
- Absolventinnen und Absolventen eines 6semestrigen Studiums mit 180 ECTS müssen zusätzlich ein in das Studium integriertes Pflichtpraktikum absolvieren
- sehr gute Sprachkenntnisse in Englisch
- eine mindestens sechsmonatige berufspraktische Tätigkeit vor Beginn des Masterstudiums
Die Einschreibung erfolgt an der Hochschule Reutlingen als auch an der jeweiligen Partnerhochschule. Detaillierte Informationen finden Sie in der Satzung zur Regelung des Zugangs für den nicht zulassungsbeschränkten Studiengang Global Management & Digital Competencies. | 15. Juni für den deutsch-kanadischen und deutsch-italienischen Link 15. Juli für den deutsch-irischen und deutsch-französischen Link |
Human-Centered ComputingAuswahlverfahren | Bewerbungsfrist |
Die Studienplätze werden nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben. Voraussetzung ist: - Qualifizierter Hochschulabschluss mit in der Regel 210 ECTS Punkten einer artverwandten Wissenschaft.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Auswahlsatzung für den Masterstudiengang Human-Centered Computing. Die Auswahlkommission erstellt nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Rangliste der Bewerber. | 15. Januar für das Sommersemester 15. Juli für das Wintersemester |
Interdisziplinäre ProduktentwicklungZulassungsfreies Zugangsverfahren | Bewerbungsfrist |
Voraussetzung ist ein qualifizierender Hochschulabschluss aus den Bereichen - Textil- und Bekleidungstechnologie
• Design, mit materialtechnologischen Vorkenntnissen • Ingenieurwissenschaften (Maschinenbau, Mechatronik, Elektrotechnik) • Chemie und Verfahrenstechnik • Informatik - mit in der Regel 210 ECTS Punkten, für Bewerber mit 180 ECTS Punkten besteht ebenfalls die Möglichkeit die Zulassung zu beantragen. Diese Bewerber müssen die fehlenden ECTS Punkte in Vorsemester(n) nachholen
Detaillierte Informationen finden Sie in der Auswahlsatzung für den Masterstudiengang Interdisziplinäre Produktentwicklung. | 28./29. Februar für das Sommersemester 31. August für das Wintersemester |
International Accounting, Controlling and TaxationAuswahlverfahren | Bewerbungsfrist |
Die Studienplätze werden nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben. Voraussetzung ist: - ein qualifizierter in- oder ausländischer Hochschulabschluss in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang mit in der Regel 210 ECTS-Credits und mit mindestens der Gesamtdurchschnittsnote „gut“ (2,5).
- gute Beherrschung der deutschen Sprache
- Englische Sprachkenntnisse auf der Niveaustufe B2 gemäß dem „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen". Der Nachweis erfolgt gemäß der Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse in der jeweils gültigen Fassung.
- Nachweis einer studiengangsbezogenen Auslandserfahrung (z.B. Auslandsstudiensemester oder Auslandspraktikum oder berufliche Auslandstätigkeit von mindestens 14 Wochen)
Das Auswahlverfahren besteht aus zwei Stufen: - Vorauswahl anhand der Abschlussnote des Studiums und einer studiengangsbezogenen Berufstätigkeit von einem Jahr oder nach einem abgeschlossenen wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengang
- Teilnahme am Auswahlgespräch
Informationen finden Sie in der Auswahlsatzung für den Masterstudiengang International Accounting, Controlling & Taxation. | 15. Januar für das Sommersemester 15. Juli für das Wintersemester |
International Business DevelopmentAuswahlverfahren | Bewerbungsfrist |
Die Studienplätze werden nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben. Voraussetzung ist: - ein qualifizierter in- oder ausländischer Hochschulabschluss in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang mit in der Regel 210 ECTS-Credits und mit mindestens der Gesamtdurchschnittsnote „gut“ (2,5).
- gute Beherrschung der deutschen Sprache
- Englische Sprachkenntnisse auf der Niveaustufe B2 gemäß dem „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen". Der Nachweis erfolgt gemäß der Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse in der jeweils gültigen Fassung.
- Nachweis einer studiengangsbezogenen Auslandserfahrung (z.B. Auslandsstudiensemester oder Auslandspraktikum oder berufliche Auslandstätigkeit von mindestens 14 Wochen)
Das Auswahlverfahren besteht aus zwei Stufen: - Vorauswahl anhand der Abschlussnote des Studiums und einer studiengangsbezogenen Berufstätigkeit von einem Jahr oder nach einem abgeschlossenen wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengang
- 2.Teilnahme am Auswahlgespräch
Detaillierte Informationen finden Sie in der Auswahlsatzung für den Masterstudiengang International Business Development. | 15. Januar für das Sommersemester 15. Juli für das Wintersemester |
MBA International ManagementAuswahlverfahren | Bewerbungsfrist |
MBA Full-Time | |
Immatrikulationsvoraussetzungen sind: - ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder ein durch die zuständige Zeugnisanerkennungsstelle anerkannter gleichwertiger Abschluss,
- eine nachgewiesene qualifizierte, mindestens zweijährige Berufspraxis nach dem Studium bis zum Vorlesungsbeginn,
- sehr gute Englischkenntnisse (Niveau C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen), nachzuweisen über die in der „Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse für ein Studium an der Hochschule Reutlingen" aufgeführten Unterlagen
- ein GMATTest mit einem Ergebnis von mindestens 550 Punkten (Score 550+ oder äquivalentem GRE Score), der nicht älter als 5 Jahre ist sowie
- das Bestehen der Eignungsprüfung
Die Anmeldung zur Eignungsprüfung sollte spätestens bis zum 30.06. erfolgen. Die Eignungsprüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch, welches in englischer Sprache durchgeführt wird. Die Eignungsprüfung dauert ca. 20 Minuten und gilt als bestanden, wenn die erreichte Punktzahl mindestens 25 beträgt. | 15. August für das Wintersemester |
MBA Part-Time | |
Immatrikulationsvoraussetzungen sind: - ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss
- eine qualifizierte, mindestens zweijährige (24 Monate) berufspraktische Erfahrung nach dem Hochschulabschluss
- sehr gute Deutschkenntnisse
- Englische Sprachkenntnisse auf der Niveaustufe B2 gemäß dem „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen". Der Nachweis erfolgt gemäß der Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse in der jeweils gültigen Fassung.
- das Bestehen der Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch (ca. 30 Minuten). Die Eignungsprüfung gilt als bestanden, wenn die erreichte Punktzahl mindestens 20 beträgt. Detaillierte Informationen finden Sie in der Auswahlsatzung für den MBA-Studiengang International Management Part-Time | 15. August für das Wintersemester 15. Februar für das Sommersemester |
Leistungs- und MikroelektronikAuswahlverfahren | Bewerbungsfrist |
Die Voraussetzungen für den Zugang zum Master-Studiengang Leistungs- und Mikroelektronik sind: - ein qualifizierter Hochschulabschluss der Fachrichtung Elektrotechnik, Elektronik, Mechatronik oder einer artverwandten Ingenieur- oder Naturwissenschaft
- mit in der Regel 210 ECTS-Punkten
| 28./29. Februar für das Sommersemester 31. August für das Wintersemester |
MaschinenbauAuswahlverfahren | Bewerbungsfrist |
Die Studienplätze werden nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben. Voraussetzung ist: - ein qualifizierter Hochschulabschluss der Fachrichtung Maschinenbau oder einer artverwandten Ingenieurwissenschaft
- mit in der Regel 210 ECTS-Punkten (Bewerber mit 180 ECTS-Punkten siehe Auswahlsatzung des Masterstudiengangs Maschinenbau)
Auswahlkriterien sind: - Durchschnittsnote des qualifizierenden Hochschulabschlusses
- Fachrichtung des qualifizierenden Hochschulabschlusses
- Auslandsaufenthalt von mind. einem Semester (Studien- oder Praxissemester) während des Bachelorstudiums
Dadurch ist eine Verbesserung der Durchschnittsnote möglich. Detaillierte Informationen finden Sie in der Auswahlsatzung für den Masterstudiengang Maschinenbau. | 15. Januar für das Sommersemester 15. Juli für das Wintersemester |
MechatronikAuswahlverfahren | Bewerbungsfrist |
Die Studienplätze werden nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben. Voraussetzung ist: - ein qualifizierter Hochschulabschluss der Fachrichtung Mechatronik oder einer artverwandten Ingenieurwissenschaft
- mit in der Regel 210 ECTS-Punkten (Bewerber mit 180 ECTS-Punkten siehe Auswahlsatzung des Masterstudiengangs Mechatronik)
Auswahlkriterien sind: - Durchschnittsnote des qualifizierenden Hochschulabschlusses
- Fachrichtung des qualifizierenden Hochschulabschlusses
- Auslandsaufenthalt von mind. einem Semester (Studien- oder Praxissemester) während des Bachelorstudiums
Dadurch ist eine Verbesserung der Durchschnittsnote möglich. Detaillierte Informationen finden Sie in der Auswahlsatzung für den Masterstudiengang Mechatronik. | 15. Januar für das Sommersemester 15. Juli für das Wintersemester |
Operations Management | Auswahlverfahren
| Bewerbungsfrist |
| Die Studienplätze werden nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben. Die Auswahlkommission erstellt nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Rangliste der Bewerber. Voraussetzung ist: - ein Studienabschluss mit in der Regel 210 ECTS Punkten für Bewerber mit 180 ECTS Punkten besteht ebenfalls die Möglichkeit die Zulassung zu beantragen. Diese Bewerber müssen vor Antritt des festgelegten Studienablaufes die fehlenden 30 ECTS Punkte in einem Learning Agreement nachholen.
- einer Abschlussnote von mind. 2,5 oder besser
- einem Abschluss aus dem Bereich Wirtschaftsingenieurwesen, Naturwissenschaften, Betriebswirtschaft (Detaillierte Informationen finden Sie in der Auswahlsatzung für den Masterstudiengang Operations Management)
Das Auswahlverfahren besteht aus zwei Stufen: - Vorauswahl anhand der Durchschnittsnote des Erststudiums und Praxis- und Berufserfahrung
- Auswahlgespräch
Die Auswahlkommission erstellt nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Rangliste der Bewerber. | 15. Januar für das Sommersemester 15. Juli für das Wintersemester |
Polymerchemie & ProzessanalytikZulassungsfreies Zugangsverfahren | Bewerbungsfrist |
Die Voraussetzungen für den Zugang zum Master-Studiengang Polymerchemie & Prozessanalytik sind: - qualifizierter Hochschulabschluss aus den Bereichen Chemie, Chemieingenieurwesen, Life Sciences oder vergleichbaren facheinschlägigen Studiengängen
- mit einer nachweislich erbrachten Studienleistung von in der Regel mind. 210 ECTS Punkten bzw. einem vergleichbaren Nachweis. Es kann auch eine Zulassung mit mindestens 180 ECTS-Punkten erfolgen und es müssen dann fehlende ECTS-Punkte nach Bestimmung durch den Prüfungsausschuss durch ein Praktisches Studiensemester oder durch Module zum Erwerb fehlender Kompetenzen nachgeholt werden. Die dafür zu erbringenden Leistungen werden in einem Learning Agreement vereinbart. In der Regel beträgt die Studiendauer dann vier Semester.
- Bei einer Zulassung mit mindestens 210 ECTS-Punkten beträgt die Studiendauer drei Semester.
Diese sprachlichen Voraussetzungen brauchen Studienbewerber für den Master-Studiengang Polymerchemie & Prozessanalytik - Englische Sprachkenntnisse auf der Niveaustufe B2 gemäß dem „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen". Der Nachweis erfolgt gemäß der Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse in der jeweils gültigen Fassung.
- Ausreichende Deutschkenntnisse. Dieser Nachweis kann geführt werden über die in § 1 der Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse für ein Studium an der Hochschule Reutlingen in der jeweils gültigen Fassung aufgeführten Nachweise. Über vergleichbare facheinschlägige Hochschulabschlüsse gemäß Abs. 1 und die fachlichen und inhaltlichen Anforderungen entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss. Näheres regelt die Satzung über die Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation der Hochschule Reutlingen in der jeweils gültigen Fassung.
| 28. bzw. 29. Februar für das Sommersemester
31. August für das Wintersemester |
Textile Chain ResearchAuswahlverfahren | Bewerbungsfrist |
Die Studienplätze werden nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben. Voraussetzung ist: - ein Studienabschluss mit mindestens sechs Semestern Studienzeit Betriebswirtschaft inklusive Retail- und Handelsstudiengänge, insbesondere B.Sc. International Fashion Retail, Studiengänge mit dem Schwerpunkt International Business, betriebswirtschaftliche Studiengänge mit dem Schwerpunkt E-Commerce
oder - mit mindestens sechs Semestern Studienzeit aus einem textil orientierten Wirtschaftsingenieurstudiengang, B.Eng. Textiltechnologie-Textilmanagement mit Vertiefung Textilmanagement und andere Studiengänge mit dem Schwerpunkt Textilmanagement
oder - mit mindestens sechs Semestern Studienzeit der Fachrichtungen Textiltechnologie-Textilmanagement, Textil- oder Bekleidungstechnologie sowie hierzu affine Studiengänge. Studienbewerber mit Textil- und Modedesignabschlüssen können zugelassen werden, sofern sie nachweisen, dass sie die notwendigen Grundkenntnisse in Textil- oder Bekleidungstechnologie sowie Grundkenntnisse in Betriebswirtschaft bereits erworben haben.
- Für Bewerber mit 180 ECTS, bzw. 210 ECTS Punkten besteht die Möglichkeit die Zulassung zu beantragen. Diese Bewerber müssen vor Antritt des festgelegten Studienablaufes die fehlenden ECTS Punkte in einem oder zwei Vorsemester(n) nachholen.
- Englische Sprachkenntnisse auf der Niveaustufe B2 gemäß dem „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen". Der Nachweis erfolgt gemäß der Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse in der jeweils gültigen Fassung.
Die Auswahlkommission erstellt nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Rangliste der Bewerber. Detaillierte Informationen finden Sie in der Auswahlsatzung für den Masterstudiengang Textile Chain Research. | 15. Januar für das Sommersemester 15. Juli für das Wintersemester |
WirtschaftsinformatikAuswahlverfahren | Bewerbungsfrist |
Die Studienplätze werden nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben. Voraussetzung ist: - Qualifizierter Hochschulabschluss der Fachrichtung Wirtschaftsinformatik oder einer artverwandten Wissenschaft mit in der Regel 210 ECTS Punkten. (Bewerber mit 180 ECTS-Punkten siehe Auswahlsatzung des Masterstudiengangs Wirtschaftsinformatik)
Auswahlkriterien sind: - Gesamtnote des Erststudiums
Detaillierte Informationen finden Sie in der Auswahlsatzung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik. Die Auswahlkommission erstellt nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Rangliste der Bewerber. | 15. Januar für das Sommersemester 15. Juli für das Wintersemester |
UmweltschutzDie Auswahl und Zulassung für diesen Studiengang erfolgt über die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. Bitte wenden Sie sich direkt an diese Hochschule.
Foto im Header: ©Dieter Haugk/PIXELIO