ALT + + Schriftgröße anpassen
ALT + / Kontrast anpassen
ALT + M Hauptnavigation
ALT + W Fakultät wählen
ALT + K Home Menü
ALT + Ü Zweite Navigation
ALT + G Bildwechsel
ALT + S Übersicht
ALT + P Funktionsleiste
ALT + I Studieninteressierte
ALT + N Linke Navigation
ALT + C Inhalt
ALT + Q Quicklinks
ESC Alles zurücksetzen
X
A - keyboard accessible X
A
T

Internationale Bewerber

Internationale Studienbewerber müssen ihre Zeugnisse über eine Zeugnisanerkennungsstelle anerkennen lassen. Für das Studium in Baden-Württemberg ist dafür das Studienkolleg Konstanz zuständig. Den Antrag auf Zeugnisanerkennung und weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Studienkollegs Konstanz.

Nicht EU/EWR Studienbewerber für den Bachelorstudiengang International Business müssen ihre Dokumente für die Zeugnisanerkennung während des Bewerbungsprozesses auf dem Bewerberportal der Hochschule Reutlingen hochladen. Die Hochschule leitet die Dokumente zur Anerkennung an das Studienkolleg in Konstanz weiter.

EU/EWR Studienbewerber für den Bachelorstudiengang International Business müssen ihre Zeugnisanerkennung selbst beim Studienkolleg Konstanz beantragen und fristgerecht bei der Hochschule Reutlingen einreichen.

Internationale Studierende, die nicht aus EU-Staaten/EWR stammen, müssen Studiengebühren in Höhe von 1.500 Euro pro Semester bezahlen. Weitere Informationen

Fragen & Antworten

Was muss ich bei der Zeugnisanerkennung beachten?

Vor der Zeugnisanerkennung beim Studienkolleg in Konstanz lesen Sie bitte aufmerksam die Informationen auf der Homepage des Studienkollegs.

Die Anerkennung der ausländischen Zeugnisse muss bis zur jeweiligen Bewerbungsfrist vorliegen.

Ihren Antrag auf Zeugnisanerkennung beim Studienkolleg müssen Sie fristgerecht stellen, und zwar bis spätestens 1.Mai für das Wintersemester bzw. bis 1.November für das Sommersemester.

Nach diesen Terminen bearbeitet das Studienkolleg Ihre Anträge nur noch im Hinblick auf Bewerbungen für das jeweils nachfolgende Semester.

Wie kann ich mein ausländisches Zeugnis anerkennen lassen?

Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland das Abitur abgelegt haben, den Wohnsitz im Ausland oder schon in Baden-Württemberg haben und hier studieren möchten, erfolgt die Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung beim

Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung 7 Schule und Bildung
- Zeugnisanerkennungsstelle -
Postfach 10 36 42
70031 Stuttgart
Tel. 0711/904-40700

Mehr Informationen erhalten Sie bei der Zeugnisanerkennungsstelle.

Bewerber einer im Ausland erworbenen Qualifikation können anhand der Datenbank anabin (Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise) eine erste Einschätzung der Wertigkeit ihres Bildungsabschlusses im Hinblick auf das deutsche Bildungssystem gewinnen.

Welche Sprachkenntnisse benötige ich?

Damit Sie zum Studium in Reutlingen zugelassen werden, müssen Sie über ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch verfügen.

Gültige Sprachnachweise sind beispielsweise:

  • "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" - DSH 2 oder besser
  • "Test Deutsch als Fremdsprache" - TestDaF mit 14 Punkte oder besser
  • „Prüfungsteil Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.12.1996 in der jeweils geltenden Fassung)/ DSD II
  • telc Deutsch C1 Hochschule
  • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS). Das GDS löst zum 1.1.2012 die Oberstufenprüfungen des Goethe-Instituts Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS) und Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) ab.
  • Reifezeugnis einer deutschen Auslandsschule mit vorwiegend deutschsprachigem Unterricht.
  • "Deutsche Sprachprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München

Vom Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse sind Studienbewerberinnen und Studienbewerber befreit, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Nachweis eines abgeschlossenen Germanistik-Studiums
  • Besuch einer Schule bis einschließlich der 9. Klasse, an der alle Fächer in deutscher Sprache unterrichtet wurden.
  • Vorstudienzeiten oder Ausbildung mit wesentlichen Zeiten eines Studiums in deutscher Sprache
  • Ausbildung in deutscher Sprache

Wenn ein mindestens fünfjähriger Aufenthalt im deutschen Sprachraum nachgewiesen wird oder in sonstigen Fällen kann die Überprüfung der deutschen Sprachkenntnisse auf Antrag der Studienbewerberin oder des Studienbewerbers durch eine Äquivalenzprüfung des Reutlingen International Office erfolgen.

Für den Bachelor-Studiengang International Business sind keine Deutsch-Sprachkenntnisse erforderlich. Dieser Studiengang wird in englischer Sprache unterrichtet.

Das Institut für Fremdsprachen (IfF) bietet vor Beginn des Sommer- und Wintersemesters Deutsch-Intensivkurse an. Diese richten sich an internationale Studierende, die zum Studium an der Hochschule Reutlingen zugelassen sind. Weitere Informationen finden Sie hier.

Brauche ich eine Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle?

Bewerber aus China, Vietnam und Indien benötigen für die Bewerbung eine Originalbescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS).

Nähere Informationen dazu gibt es hier:

Was muss ich bei der Einreise beachten?

Visum
Bevor das Studium in Deutschland aufgenommen werden kann, benötigen internationale Studienbewerber und Studienbewerberinnen ein Studentenvisum (dies gilt nicht für Staatsangehörige der EU - und der EWR-Staaten). Dieses muss vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden.

Aufenthaltserlaubnis
Internationale Studienbewerber und Studienbewerberinnen, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz sind, benötigen für Ihr Studium in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Zuständig dafür ist die Ausländerbehörde am Wohnort in Deutschland.

Krankenversicherung
Wer in Deutschland studieren will, muss für die gesamte Dauer des Studiums krankenversichert sein. In Deutschland gibt es zwei Möglichkeiten, sich bei einer Krankenkasse zu versichern. Dies kann bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung sein. Jeder Studienanfänger muss sich vor der Einschreibung mit einer gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung setzten, um eine Versicherungsbestätigung oder eine Befreiungsbestätigung (M10) anzufordern,  die von der Krankenkasse direkt an die Hochschule elektronisch übermittelt wird. Nach Vollendung des 30. Lebensjahres benötigen wir keine Versicherungsbescheinigung mehr.

Anerkennung ausländischer Krankenversicherungen EU
Zwischen Deutschland und einigen Ländern (EU und EWR-Staaten) bestehen Sozialversicherungsabkommen. Wenn Sie in Ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert sind, so können Sie diesen Versicherungsschutz in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenkasse anerkennen lassen. Für Studierende aus den EU-Staaten ist das meist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).

Wie kann ich mich bewerben?

Sie haben eine ausländischen Hochschulzugangsberechtigung und möchten an der Hochschule Reutlingen Ihr gesamtes Studium absolvieren? Informationen über Bewerbung und Studium finden Sie hier.

Wenn Sie Ihre Deutschkenntnisse verbessern möchten, können Sie sich auf der Seite Deutsch als Fremdsprache über unser Kursangebot informieren.

 

Foto im Header: ©Dieter Haugk/PIXELIO

Chat IconChat Icon