Fragen & Antworten
Vor der Bewerbung
Wie viele Bewerbungen darf ich einreichen?Sie dürfen insgesamt max. 3 Bewerbungen einreichen. Im Falle eines Zweitstudiums kann nur eine Bewerbung abgegeben werden.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online.
Ja, das ist möglich. Mehr Information finden Sie hier.
Für die zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge der Hochschule Reutlingen erfolgt die Zulassung koordiniert über hochschulstart.de im sogenannten "Dialogorientierte Serviceverfahren - DoSV" bei Bewerbungen für das 1. Fachsemester.
Interessenten können sich bei verschiedenen Hochschulen bewerben. Die Daten werden dann bei hochschulstart.de in einer Datenbank zusammengeführt. Dadurch wird es möglich, die Wünsche der Bewerberinnen und Bewerber und die Auswahlentscheidungen der jeweiligen Hochschulen miteinander zu vernetzen.
Weitere Informationen zum Dialogorientierten Serviceverfahren sind hier erhältlich.
Ein/e ZweitstudienbewerberIn ist, wer bereits ein Studium an einer deutschen Universität, Fachhochschule, Kunst-/Musikhochschule oder einer Pädagogischen Hochschule abgeschlossen hat und daran ein zweites grundständiges (nicht: Master-)Studium anschließen will.
Für das Bewerbungsportal der Hochschule Reutlingen müssen Sie sich jedes Semester nach Öffnung des Bewerberportals neu registrieren. Aus Datenschutzgründen werden alle alten Accounts für das Vorsemester gelöscht.
Achtung! Bei Hochschulstart bitte nur einmalig registrieren.
Melden Sie den Fehler bitte umgehend per E-Mail an info.studium@reutlingen-university.de und registrieren Sie sich bitte nicht erneut. Mehrfachregistrierungen sind nicht zulässig und führen dazu, dass das System ein Einloggen nicht ermöglicht.
Während der Bewerbung
Was bedeutet der Status meiner Bewerbung?In Vorbereitung: Die Bewerbung ist im Bewerbungsportal der Hochschule gespeichert, aber die Bewerbung wurde noch nicht durch die Bewerber*innen abgegeben und befindet sich noch im Status „in Vorbereitung“. In diesem Status nimmt die Bewerbung noch nicht am Vergabeverfahren teil.
Online eingegangen: Die Bewerbung liegt in elektronischer Form der Hochschule vor. Sie nimmt in diesem Status nicht am Vergabeverfahren teil und muss noch vom Zulassungsamt bearbeitet werden.
Gültig: Die Bewerbung wurde vom Zulassungsamt geprüft wird am Vergabeverfahren teilnehmen.
Vorläufig ausgeschlossen: Sollte bei einer Bewerbung wichtige Angaben oder einzureichende Unterlagen fehlen oder nicht ausreichend sein, wird die Bewerbung vorläufig ausgeschlossen. Eine genaue Begründung erfolgt in der Anzeige der Studienbewerbung oder es sind fehlende Unterlagen aufgeführt. Werden fehlende Unterlagen bis zur jeweiligen Bewerbungsfrist nicht nachgereicht, erhält die entsprechende Bewerbung den Status „ausgeschlossen“ und nimmt nicht am Verfahren teil.
Ausgeschlossen: Die Bewerbung hat die zeitlichen, formalen und/oder inhaltlichen Anforderungen der Hochschule nicht erfüllt und nimmt nicht am Vergabeverfahren teil. Die daran anknüpfenden Ausschlussbescheide (nur für Bachelorstudiengänge) werden immer durch Hochschulstart erstellt. Für Masterstudiengänge werden die Ausschlussbescheide von der Hochschule erstellen und versandt.
Ausgeschieden: Die Bewerbung nimmt nicht mehr am Verfahren teil, wenn ein(e) Bewerber*in ein anderes Angebot angenommen hat, ein höher priorisiertes Angebot vorliegt oder die Bewerber*in eine Rückstellung für eine andere Bewerbung mitgeteilt hat.
Wir versuchen Ihre Bewerbung so schnell wie möglich zu bearbeiten.
Erfahrungsgemäß erhält die Hochschule aber den größten Teil der Bewerbungen zu Fristende. Die Bearbeitung kann daher aufgrund der Vielzahl an Bewerbungen einige Zeit dauern.
Bitte die Bewerbung NICHT zurückziehen! Schreiben Sie eine E-Mail an info.zulassung@reutlingen-university.de mit der Bitte die Daten/fehlenden Unterlagen für Sie zu korrigieren bzw. hochzuladen.
Dieser Status ist undwiderruflich und kann daher auch nicht mehr geändert werden. Sollten nach dem Zulassungsverfahren noch freie Studienpläzte zur Verfügung stehen, so werden diese mittels Losverfahrens vergeben.
Informationen zu freien Studienplätzen, falls vorhanden, werden auf unserer Homepage publiziert.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge: Geben Sie bitte die Bewerbung im Bewerberportal der Hochschule Reutlingen erneut fristgerecht ab.
Zulassungsfreie Studiengänge: Bitte senden Sie umgehend eine E-Mail an info.zulassung@reutlingen-university.de damit wir Ihnen weiterhelfen können.
Ja, jedoch nur für die Bachelorstudiengänge International Management (IMX) können Sie das letzte Halbjahreszeugnis von Ihrem Gymnasium hochladen.
Ihre Bewerbung wird erst in den Status "gültig" gesetzt, wenn uns Ihr Abiturzeugnis bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Für alle anderen Bachelorstudiengänge ist eine gültige Bewerbung mit dem Halbjahreszeugnis generell nicht möglich.
Ein Motivationsschreiben ist nur bei bestimmten Studiengängen erforderlich. Wenn es im Portal kein Upload Feld dafür gibt, wird dieses nicht benötigt.
Das Priorisieren der Studiengänge bei Hochschulstart ist extrem wichtig! Bei der Vergabe von Zulassungen orientiert sich Hochschulstart in erster Linie an Ihren Wünschen. Um dies zu ermöglichen, ist es notwendig, dass Sie Ihre Bewerbungen nach Ihren persönlichen Vorstellungen und Präferenzen priorisieren. Nur anhand dieser Priorisierung ist es Hochschulstart möglich, Ihnen die Zulassung zu ermöglichen, die am ehesten Ihren Wünschen entspricht.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Ja, ausländische Abschlüsse müssen anerkannt werden. Für den Bachelorzugang muss Ihre Hochschulzugangsberechtigung anerkannt werden. Für einen Masterstudiengang benötigen wir die Anerkennung Ihres fachlich entsprechenden Bachelorabschlusses.
Informationen zu unseren Zeugnisanerkennungstellen finden Sie hier.
Ja, da auf dem österreichischen Reifezeugnis (Matura) keine deutsche Durchschnittnote bzw. Endnote ersichtlich ist, benötigen wir eine Zeugnisanerkennung vom Studienkolleg Konstanz.
Ein Deutschnachweis ist für Absolventen der Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung nicht erforderlich.
Unterlagen müssen bis zur jeweiligen Bewerbungsfrist eingegangen sein. In Einzelfällen können Nachreichungen an info.zulassung@reutlingen-university.de verschickt werden.
Das Zeugnis der abgeschlossenen Berufsausbildung (IHK/HK/Gesellenbrief) muss bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorliegen. Erst nach fristgerechter Einreichung dieses Zeugnisses kann ggf. eine Verbesserung der Verfahrensnote vorgenommen werden.
Sollte Ihr Zeugnis noch nicht vorliegen, können Sie sich mit Ihrer vorläufigen Gesamtnote und das endgültige Zeugnis oder ein vom Prüfungsamt bestätigtes Transkript mit Endnote und Gesamt-ECTS bewerben. Zudem benötigen wir eine Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung. Diese kann bis zu vier Wochen nach Vorlesungsbeginn nachgereicht werden.
Bestimmte Studiengänge sind zulassungsbeschränkt. Dies bedeutet, dass für einen Studiengang nur eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung stehen.
Nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge sind so genannte "freie" Studiengänge, für die keine Zulassungszahlen festgelegt sind. Bei form- und fristgerechter Anmeldung erhalten alle Studienbewerber, die die Zugangs- und Immatrikulationsvoraussetzungen erfüllen, einen Studienplatz.
Die jeweiligen NC-Werte werden erst im laufenden Verfahren neu ermittelt. Es können dazu im Vorfeld keine Auskünfte oder Prognosen erteilt werden!
In der Regel beginnt das Vergabeverfahren innerhalb der ersten Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist.
Nein, das Auskunftsformular muss nicht zwingend ausgefüllt werden, allerdings werden Sie gebührenpflichtig, wenn Sie das Formular nicht einreichen oder kein Ausnahmegrund auf Sie zutrifft.
Je nach Studiengang sind die erforderlichen Sprachkenntnisse unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich über die Auswahlkriterien des jeweiligen Studiengangs. Eine Auflistung der akzeptierten Sprachnachweise finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass Sprachnachweise jeweils nur fünf Jahre gültig sind, Ausnahme ist der Sprachnachweis über die Hochschulzugangsberechtigung oder ein abgeschlossenes, englischsprachiges Studium.
Zulassung & Einschreibung
Was bedeutet der Status meiner Einschreibung?Zulassungsangebot liegt vor: Wenn Sie ein Zulassungsangebot für einen Bachelorstudiengang erhalten, müssen Sie dieses Angebot zuerst bei Hochschulstart annehmen und anschließend die Online Immatrikulation auf dem Bewerberportal der Hochschule Reutlingen beantragen.
Bewerber für Masterstudiengänge nehmen den Studienplatz an indem die Online Immatrikulation direkt auf dem Bewerberportal der Hochschule Reutlingen beantragt wird.
Zugelassen: Sie haben das Zulassungsangebot angenommen und müssen uns nun den Immatrikulationsantrag inkl. aller Unterlagen firstgerecht per Post zusenden.
Zulassungsangebot aktuell nicht möglich: Für die Bewerbung ist derzeit kein Angebot möglich. Dies ist noch nicht als endgültige Ablehnung zu werten und kann sich im Verfahrensverlauf noch ändern.
Immatrikulation beantragt: Sie haben die Immatrikulation (Antrag auf Einschreibung) online beantragt. Sie müssen den Antrag auf Einschreibung nun ausgedruckt und unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen fristgerecht an die Hochschule Reutlingen senden.
Immatrikulationsantrag eingegangen und in Bearbeitung: Ihr Antrag auf Immatrikulation ist bei uns postalisch eingegangen. Dieser wird vom Zulassungsamt bearbeitet. Bitte schauen Sie regelmäßig in das Bewerberportal, ob wir noch fehlende Unterlagen benötigen.
Immatrikuliert: Sie wurden eingeschrieben und sind jetzt Student/in der Hochschule Reutlingen. Sobald dies passiert, werden neue Zugangsdaten für Ihr Studentenkonto generiert. Somit werden die alte Zugangsdaten für das Bewerbungsportal ungültig. Wundern Sie sich nicht wenn Sie nach der Immatrikulation nicht mehr im Bewerbungsportal einloggen können. Die neue Login-Daten sowie den Studierendnausweis erhalten Sie per Post
Eine Beglaubigung/beglaubigte Kopie ist die offizielle Bestätigung, dass es sich bei der Kopie um eine Kopie des Originaldokuments handelt. Amtlich beglaubigen kann jede dienstsiegelführende Behörde der Bundesrepublik Deutschland (z. B. Landratsamt, Gemeinde- oder Stadtverwaltung) bzw. der Europäischen Union. Notare können auch Beglaubigungen vornehmen.
Enthält ein Dokument mehrere Seiten, so muss jede Seite einen Beglaubigungsvermerk enthalten oder die Seiten müssen fächermäßig überstempelt sein. Beglaubigungen von Banken, Sparkassen, Krankenkassen etc. können NICHT akzeptiert werden.
Nein, das beglaubigte Dokument in Papierform muss immer postalisch versandt oder in den Briefkasten vor Gebäude 3 bei der Hochschule Reutlingen eingeworfen werden. Beim Scan oder bei der Vervielfältigung erlischt die Beglaubigung.
Melden Sie sich frühestmöglich bei Ihrer Krankenkasse und teilen Sie dieser mit, dass Sie eine elektronische Meldung (M10) über Ihren Versicherungsstatus für die Hochschule benötigen. Nennen Sie der Krankenkasse hierzu unsere Absendernummer H0000529. Ihre Krankenkasse sendet dann die erforderliche Meldung elektronisch an uns. Eine Versicherungsbescheinigung in Papierform ist nicht nötig. Zum Zeitpunkt der Einschreibung (Online-Immatrikulation) werden Sie aufgefordert Ihre Krankenversicherungsnummer und die Krankenkasse anzugeben. Bitte halten Sie diese zur Hand.
Privatversicherte müssen eine beliebige gesetzliche Krankenkasse kontaktieren. Die Krankenkasse wird uns dann das Vorliegen einer privaten Versicherung oder die Befreiung elektronisch melden. Geben Sie dazu unsere Absendernummer H0000529 bei der Krankenkasse an.
Wenn Sie eine Zulassung von uns erhalten haben, können Sie Ihren Zulassungsbescheid im Bewerbungsportal der Hochschule abrufen. Im Zulassungsbescheid finden Sie die Frist für Ihre Einschreibung und auf der 2. Seite steht unsere Bankverbindung. Alle erforderliche Unterlagen für Ihre Immatrikulation sowie die Zahlung müssen in dieser Frist eingereicht werden.
Für Zulassungsfreie Studiengänge: Sie erhalten unsere Bankverbindung nachdem Sie den Antrag auf Immatrikulation sowie alle erforderlichen Unterlagen (außer den Zahlungsnachweis natürlich) eingereicht haben. Die Unterlagen werden geprüft, wenn Sie die Voraussetzungen für das Studium erfüllen, lassen wir Ihnen unsere Bankdaten per E-Mail zukommen.
Die Zulassungsbescheide können Sie direkt im Bewerberportal der Hochschule Reutlingen aufrufen. Bitte beachten Sie, dass die Zulassungsbescheide nicht postalisch verschickt werden.
Ablehnungs- und Ausschlussbeide für Masterstudiengänge werden per Post versandt.
Für die Bachelorstudiengänge werden diese online bei Hochschulstart hinterlegt.
In den meisten Fällen können Sie sich ca. eine Woche nach Bewerbungsschluss über eine etwaige Zulassung informieren. In manchen Studiengängen verzögert sich dies aufgrund von speziellen Auswahlverfahren um ca. 1-2 Wochen.
Nein, wenn Sie bereits an der Hochschule studieren und für das kommende Semester rückgemeldet sind, müssen Sie das Geld nicht überweisen. Die Zulassung und Zahlung im neuen Studiengang wird mit Ihrer alten Matrikelnummer zusammengeführt. Bitte legen Sie in diesem Fall einen Zahlungsnachweis oder einen Screenshot Ihrer Rückmeldung bei.
In Baden-Württemberg gibt es Studiengebühren für Internationale Studierende, die nicht aus EU-Staaten stammen, in Höhe von 1.500 Euro je Semester. Daneben gelten Studiengebühren in Höhe von 650 Euro je Semester für Studierende, die ein Zweitstudium aufnehmen.
Ja, es ist möglich. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.Trifft bei Ihnen eine Ausnahme oder Befreiung zu, senden Sie uns das entsprechende Ausnahme- oder Befreiungsformular zusammen mit den erforderlichen Nachweisen fristgerecht ein.
Ja, es gibt verschiedene Vorbereitungskurse. Mehr Infos finden Sie hier.
Sollten Sie Ihren Studienplatz nicht annehmen wollen, so können Sie ihn im Bewerbungsportal im Bereich "zu meiner Bewerbung" mit dem Button "Antrag zurückziehen" absagen. Wenn Sie bereits Semesterbeiträge an uns entrichtet hast, benötigen wir zusätzlich eine E-Mail unter Angabe Ihrer Absage und Ihrer Bankdaten (IBAN, BIC, Kontoinhaber und Bankinstitut). Falls das Semester schon begonnen hat, nutzen Sie bitte den Antrag auf Exmatrikulation.
Der von Ihnen bezahlte Verwaltungskostenbeitrag und der Beitrag der Verfassten Studierendenschaft wird bei einer Absage binnen eines Monats nach dem jeweiligen Vorlesungsbeginn voll rückerstattet. Danach kann keine Erstattung mehr erfolgen.
Den Studierendenwerksbeitrag müssen Sie direkt beim Studierendenwerk in Tübingen zurück fordern. Eine Bescheinigung über die Bezahlung des Studierendenwerksbeitrags kann bei Bedarf per E-Mail beantragt werden. Infos hierzu erhalten Sie auf der Homepage des Studierendenwerks.
Foto im Header: ©Dieter Haugk/PIXELIO
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Tel. 07121271-1060
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