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Einschreibung

Sie sind für Ihren Studiengang angenommen worden und haben Ihren Zulassungsbescheid erhalten? Herzlichen Glückwunsch! Jetzt wartet nur noch ein großer Schritt auf Sie, bevor es mit dem Studium losgehen kann: Die Einschreibung, auch Immatrikulation genannt.

Dafür füllen Sie einfach den Antrag auf Einschreibung aus, den Sie im Bewerbungsportal im Bereich "zu meiner Bewerbung" herunterladen können. Den ausgefüllten Antrag reichen Sie dann zusammen mit den angeforderten Unterlagen innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist bei der Hochschule ein.

Ein wichtiger Bestandteil der Einschreibung ist auch der Selbsttest zur Studienorientierung, der für alle Bachelor-Bewerber in Baden-Württemberg Pflicht ist. Dieser Orientierungstest hilft Ihnen, Ihre persönlichen Interessen und Stärken zu erkennen und so den richtigen Studiengang zu wählen. Der Test kann kostenlos unter was-studiere-ich durchgeführt werden.

Am Ende des Tests erhalten Sie zusätzlich zur inhaltlichen Auswertung eine Teilnahme-Bestätigung, die jeder Bachelor-Einschreibung beigelegt werden muss. Ausnahmen: International Management und International Business.

Fragen & Antworten zur Einschreibung

Wo müssen die Unterlagen zur Einschreibung eingereicht werden?

Die Unterlagen zur Einschreibung können direkt beim StudienServiceCenter, Geb. 3, Zimmer 3-004 abgegeben oder per Post an das Zulassungsamt gesendet werden:

Hochschule Reutlingen
Zulassungsamt
Alteburgstraße 150
72762 Reutlingen

Woher bekomme ich den Nachweis über meine Krankenversicherung?

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, fordern Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse eine elektronische Versicherungsbestätigung  (M10) für die Einschreibung an der Hochschule an. Geben Sie hierzu unsere Absendernummer H0000529 bei der Krankenkasse an. Ihre Krankenkasse sendet dann die erforderliche Meldung elektronisch an uns. Eine Versicherungsbescheinigung in Papierform ist nicht nötig.

Wenn Sie privat krankenversichert sind, lassen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien. Auch in diesem Fall sendet die Krankenkasse eine elektronische Meldung an die Hochschule.

Eine Übersicht aller gesetzlichen Krankenkassen finden Sie hier: https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkassen-liste/

Kann ich die Unterlagen zur Einschreibung auch nachreichen?

Der Antrag auf Einschreibung und alle erforderlichen Unterlagen müssen unbedingt innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist bei der Hochschule Reutlingen vorliegen.

Wann erhalte ich meinen Studierendenausweis (CampusCaRT)?

Der Studierendenausweis (CampusCaRT) und die Login-Daten für den Hochschul-Account werden Ihnen per Post zugeschickt, wenn alle Unterlagen für Ihre Einschreibung vollständig vorliegen und bearbeitet wurden.

Wie erhalte ich meine Studien- & Bafög-Bescheinigung?

Die Bescheinigungen können Sie im Hochschul-Informations-Portal (HIP) mit den Zugangsdaten, die Ihnen nach der Immatrikulation zugeschickt wurden, selbst ausdrucken.

Welche Beiträge muss ich an die Hochschule Reutlingen überweisen?

Bei der Einschreibung wird ein Semesterbeitrag fällig, welcher sich aus dem Verwaltungskostenbeitrag, dem Studierendenwerksbeitrag sowie aus dem Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft zusammensetzt. Zugleich werden Studiengebühren für Internationale Studierende und für Studierende eines Zweitstudiums fällig.

Ich möchte den Studienplatz nicht annehmen, wie kann ich das mitteilen?

Sollten Sie Ihren Studienplatz nicht annehmen wollen, so können Sie ihn im Bewerbungsportal im Bereich "zu meiner Bewerbung" mit dem Button "Antrag zurückziehen" absagen. Wenn Sie bereits Semesterbeiträge an uns entrichtet hast, benötigen wir zusätzlich eine E-Mail unter Angabe Ihrer Absage und Ihrer Bankdaten (IBAN, BIC, Kontoinhaber und Bankinstitut). Falls das Semester schon begonnen hat, nutzen Sie bitte den Antrag auf Exmatrikulation.

Muss ich den Studierendenausweis bei meiner Absage zurück schicken?

Ja, bitte senden Sie den Studierendenausweis direkt mit der Absage an uns zurück. Erst nach Eingang erfolgt die Rückerstattung des Verwaltungskostenbeitrags.

Erhalte ich nach meiner Absage die vollen Semesterbeiträge zurück?

Der von Ihnen bezahlte Verwaltungskostenbeitrag und der Beitrag der Verfassten Studierendenschaft wird bei einer Absage binnen eines Monats nach dem jeweiligen Vorlesungsbeginn voll rückerstattet. Danach kann keine Erstattung mehr erfolgen.

Den Studierendenwerksbeitrag müssen Sie direkt beim Studierendenwerk in Tübingen zurück fordern. Eine Bescheinigung über die Bezahlung des Studierendenwerksbeitrags kann bei Bedarf per E-Mail beantragt werden.

Infos hierzu erhalten Sie auf der Homepage des Studierendenwerks.

 

Foto im Header: ©Dieter Haugk/PIXELIO

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