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Vorbereitung

Sie haben Ihren Zulassungsbescheid erhalten und sind dabei, sich an der Hochschule Reutlingen einzuschreiben? Herzlichen Glückwunsch!

Was gibt es nun alles zu bedenken? Wir haben ein paar wichtige Punkte für Sie zusammengestellt:

Anreise

Umfangreiche Informationen für Ihre Anreise finden Sie hier>>

Nutzen Sie außerdem die Website der Deutschen Bahn. Hier können Sie aktuelle Verbindungen und Abfahrtzeiten abrufen.

Buddy-Programm "Students4Students"

An einer Hochschule im Ausland zu studieren kann am Anfang ganz schön schwierig sein. Mit dem Programm "Students4Students" erleichtern wir Ihnen den Start an der Hochschule Reutlingen.

Students4Students sind Studierende der Hochschule Reutlingen, die internationale Studierende im ersten Semester begleiten. Damit haben Sie von Anfang an kompetente Ansprechpersonen an der Seite, die Sie in die Hochschulwelt einführen und auch die besten Tipps zur Freizeitgestaltung haben.

Melden Sie sich gleich für unser "Students4Students"-Programm an!

Einschreibung

Sie haben Ihren Zulassungsbescheid erhalten? Herzlichen Glückwunsch, dann kann das Studium bald losgehen! Als nächsten Schritt müssen Sie sich nun unbedingt einschreiben. Wie das geht, erfahren Sie hier.

Kosten / Finanzierung

Für ein Studium an der Hochschule Reutlingen können für Internationale Studierende Gebühren anfallen. Informationen zu Studiengebühren finden Sie hier >>

Grundsätzlich gibt es keine finanzielle Unterstützung durch die Hochschule Reutlingen. Alle  finanziellen Belange, einschließlich der Genehmigung von Stipendien, müssen von den Studierenden selbst organisiert werden.

Die Homepage des Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) bietet einen Überblick über die Stipendien, die vom DAAD angeboten werden, und über weitere Organisationen für internationale Studierende, die eine Zeit lang in Deutschland studieren.

Krankenversicherung

Wer in Deutschland studieren will, muss für die gesamte Dauer des Studiums krankenversichert sein. In Deutschland gibt es zwei Möglichkeiten, sich bei einer Krankenkasse zu versichern. Dies kann bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung sein.
Jede/r neue Studierende muss sich vor der Einschreibung mit der jeweiligen Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine Versicherungsbescheinigung oder eine Befreiungsbescheinigung zu erhalten. Ohne Vorlage einer gültigen Versicherungsbescheinigung/Befreiungsbescheinigung ist keine Einschreibung an der Hochschule möglich. Nach Vollendung des 30. Lebensjahres benötigen wir jedoch keine Versicherungsbescheinigung mehr.

Anerkennung ausländischer Krankenversicherungen EU
Zwischen Deutschland und einigen Ländern (EU und EWR-Staaten) bestehen Sozialversicherungsabkommen. Wenn Sie in Ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert sind, so können Sie diesen Versicherungsschutz in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenkasse anerkennen lassen. Für Studierende aus den EU-Staaten ist das meist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).

Umfangreiche Informationen zum Thema Krankenversicherung finden Sie auf den Webseiten der Krankenkassenzentrale.

Sperrkonto

Internationale Studierende benötigen vor der Anreise gegebenenfalls ein sogenanntes Sperrkonto. Dieses ist häufig Voraussetzung für die Beantragung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Damit können Sie im Visumsantragsverfahren nachweisen, dass Sie über ausreichend finanzielle Mittel verfügen.

Das Auswärtige Amt gibt Ihnen genaue Informationen darüber, bei welchen Anbietern Sie ein Sperrkonto anlegen können und was es dabei zu beachten gibt.

Visum

Visum
Bevor das Studium in Deutschland aufgenommen werden kann, benötigen internationale Studienbewerber und Studienbewerberinnen ein Studentenvisum (dies gilt nicht für Staatsangehörige der EU - und der EWR-Staaten). Dieses muss vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden.

Aufenthaltserlaubnis
Internationale Studienbewerber und Studienbewerberinnen, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz sind, benötigen für Ihr Studium in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Zuständig dafür ist die Ausländerbehörde am Wohnort in Deutschland.

Wohnen

Es gibt verschiedene Studentenwohnheime in Reutlingen. Die Plätze sind sehr begehrt und es empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung bei allen verfügbaren Wohnheimen.

Darüber hinaus bietet die Hochschule Reutlingen eine private Zimmervermittlung.

Weitere Informationen zum Thema „Wohnen“ sowie Links zu Wohnheimen sowie dem Portal der Zimmer- und Wohnungssuche finden Sie hier.
 

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