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Administration an der Heimathochschule

Studiengebühren, Rückmeldung und Beurlaubung

Studium
Studierende, die ein Auslandsstudiensemester absolvieren, müssen trotzdem den Verwaltungsbeitrag von 60 € und den Studierendenwerksbeitrag von 74,10 € an der Hochschule Reutlingen bezahlen. Dieser Betrag muss innerhalb des Rückmeldezeitraums überwiesen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

In bestimmten Fällen, zum Beispiel als Free Mover, im Sinne eines freiwilligen zusätzlichen Studienaufenthalts, kann man sich während des Auslandsstudiums an der Hochschule Reutlingen beurlauben lassen. Allerdings werden Ihre Studienleistungen an der Heimathochschule dann nicht anerkannt. Weitere Informationen zur Beurlaubung finden Sie hier.

Praktikum
Studierende, die ihr Pflicht-Praxissemester im Ausland machen, müssen trotzdem den Semesterbeitrag von derzeit 146,10 €  innerhalb des Rückmeldezeitraums überweisen.  Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Wer ein freiwilliges Praktikum im Ausland absolviert, muss sich an der Hochschule Reutlingen beurlauben lassen. Weitere Informationen zur Beurlaubung finden Sie hier.

Anerkennung der Leistungen

Um sicherzustellen, dass Ihre Studienleistungen, die Sie im Ausland erbringen, an der Hochschule Reutlingen anerkannt werden, müssen Sie sich rechtzeitig mit dem zuständigen Auslandsbeauftragten, beziehungsweise dem Prüfungsbeauftragten Ihres Studiengangs in Verbindung setzen und abklären, welche Vorlesungen, Übungen oder Seminare Ihnen nach Ihrer Rückkehr anerkannt werden können.
Studierende, die im Rahmen des ERASMUS-Programms ins Ausland gehen, müssen ein Learning Agreement ausfüllen, das vom Auslandsbeauftragten, dem Studierenden und dem RIO vor der Abreise unterschrieben und von der Partnerhochschule gegengezeichnet wird.

ECTS-Credits
Das European Credit Transfer System (ECTS) soll europaweit ein einheitliches und transparentes Bewertungssystem gewährleisten, die Anerkennung von Studienleistungen ermöglichen und auch die Durchführung von weiterführenden Studien sicherstellen.
Das System dient der Transparenz der Stundenverteilung und Arbeitsbelastung in einem Studiengang. Für Ihre Studienleistungen während eines Auslandsstudiums bekommen Sie Credits. In einem Studiensemester müssen in der Regel 30 Credits erbracht werden. Genaue Auskunft dazu erhalten Sie in Ihrem Studiengang.

Learning Agreement
Studierende, die im Rahmen des ERASMUS-Programms ins Ausland gehen, müssen ein Learning Agreement ausfüllen und von allen zuständigen Stellen unterschreiben lassen. Darin vereinbaren die Studierenden mit ihrer Heimathochschule und der Partnerhochschule ihren Studienplan für den Auslandsaufenthalt. Damit wird sichergestellt, dass die Studienleistungen, die an der Partnerhochschule erbracht werden, nach der Rückkehr von der Heimathochschule anerkannt werden.
Informationen zur Erstellung Ihres Learning Agreements erhalten Sie in Ihrem Studiengang oder im RIO.

Bewerbung

Bitte informieren Sie sich in Ihrem Studiengang über die Austauschmöglichkeiten und das Bewerbungsverfahren.

Auch wenn Sie gerne im Rahmen einer zentralen Kooperation an eine Partnerhochschule möchten, ist die Fakultät Ihre erste Anlaufstelle.

Checkliste

Sie haben Ihren Letter of Acceptance für das Auslandssemester erhalten oder einen Praktikumsplatz im Ausland gefunden? Herzlichen Glückwunsch! In der folgenden Checkliste finden Sie noch einige wichtige Dinge, die Sie noch rechtzeitig vor Ihrer Abreise erledigen oder berücksichtigen sollten.

Checkliste (nicht chronologisch!)

  • Kosten zusammenstellen. Finanzierung planen / sicherstellen.
  • Evtl. Bewerbung für ein Stipendium.
  • Auslandsbafög beantragen.
  • Kenntnisse in der Landes- bzw. Unterrichtssprache rechtzeitig aufbauen.
  • Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihres Reisepasses.
  • Predeparture Guide der ausländischen Hochschule gut durchlesen.
  • Wenn Sie noch keine Kreditkarte haben, ist es empfehlenswert, sich eine zu besorgen. Achtung: Achten Sie auf ein ausreichendes Kartenlimit, damit ggf. vor Ort Studiengebühren und Kaution bezahlt werden können. Falls Sie bereits eine Kreditkarte haben, sollte diese auf ihre Gültigkeit überprüft werden.
  • Bank Statement einholen (z. B. für USA) und Kopie für den Visumantrag behalten. Die Höhe der Bestätigung ist von der Partnerhochschule vorgeschrieben.
  • Passbilder machen lassen.
  • Statement of Purpose für die Bewerbung an der Partnerhochschule vorbereiten (wird von einigen Hochschulen verlangt).
  • Impfungen (frühzeitig) und ärztliche Untersuchungen vornehmen lassen (laut Vorschrift der Partnerhochschule, bzw. für den Visumantrag).
  • Evtl. Besuch beim Zahnarzt (insbesondere bei langen Auslandsaufenthalten).
  • Beschäftigen Sie sich mit der Homepage der ausländischen Partnerhochschule (International Students, Kursbeschreibungen etc.).
  • Bewerbungsunterlagen der Partnerhochschule ausfüllen (erhalten Sie in Ihrem Studiengang oder im RIO).
  • Learning Agreement vereinbaren.
  • Kursanmeldung an der Partnerhochschule vornehmen.
  • Ggf. Studienverlaufsänderungen beantragen (z. B.Verschieben des Praxissemesters, Vorziehen von Leistungen etc.).
  • Ggf. Urlaubssemester beantragen.
  • Befassen Sie sich mit den Visa- und Zollvorschriften. Haben Sie alle Unterlagen für den Visumantrag?
  • Flug / Anreise planen und buchen.
  • Evtl. Auslandskrankenversicherung abschließen.
  • Evtl. Gepäckversicherung abschließen (Handy, Kamera, Notebook-Versicherung).
  • Unterkunft reservieren (Studentenwohnheim? Privat?)
    Agenturen wie uniplaces bieten Services dazu an.
    In diesem speziellen Fall sogar in 40 Städten in 9 europäischen Ländern.
  • Evtl. internationalen Führerschein besorgen.
  • Evtl. internationalen Studierendenausweis besorgen (StudienServiceCenter, Geb. 2, Raum 011).
  • Ggf. Visum beantragen (z. B. USA, Südafrika, Australien etc.), wenn der Letter of Acceptance der ausländischen Hochschule im Original vorliegt. Vorlaufzeit einrechnen (bis zu 6 Wochen für USA).
  • Ankunftsdaten der Partnerhochschule melden, wenn Abholung angeboten wird. Ansonsten Mietwagen / Shuttle Service vor Ort organisieren bzw. sich nach Bus- / Zugverbindungen erkundigen.
  • Evtl. Notebook organisieren.
  • Kopien wichtiger Unterlagen anfertigen.
  • Benötigte Rezepte beim Arzt holen (Allergiker) und Reiseapotheke auffüllen.
  • Evtl. Kündigungen / Stilllegungen vornehmen von Wohnung (oder Untermieter organisieren) / GEZ / Kabelanschluss / Telefonanschluss / Mobilfunkvertrag/ Vertrag Fitness-Studio stilllegen / Auto abmelden.
  • Beschäftigen Sie sich mit der Kultur / Politik / Wirtschaft des Gastlandes.
  • Rückmeldung an der Heimathochschule nicht vergessen.
DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst)

Auf den Seiten des DAAD finden Sie Infos zu Fördermöglichkeiten, Ländern und vieles mehr.

Erasmus +

Mit einem Gesamtbudget von 14,8 Milliarden Euro ist das EU-Bildungsprogramm ausgestattet. Es umfasst die Teilprogramme Comenius (Schulbildung), ERASMUS (Hochschulbildung), LEONARDO (Berufsbildung), GRUNDTVIG (Erwachsenenbildung), und JUGEND. Zentrale ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen (Mutilaterale Projekte, Akademische Netzwerke, Begleitende Maßnahmen) werden von der Exekutivagentur der Europäischen Kommission in Brüssel verwaltet. Weitere Informationen zu Erasmus+ finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Das Hochschulprogramm ERASMUS, eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union, fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozenten und Hochschulpersonal in Europa. Bisher haben rund 2 Millionen Studierende und fast 200.000 Dozenten mit diesem Programm einen Auslandsaufenthalt durchgeführt.

Informationen für Studierende der Hochschule haben wir unter folgendem link zusammengetragen!

Krankenversicherung

Auch während des Auslandsaufenthalts muss man krankenversichert sein. In EU-Mitgliedsstaaten gilt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung. Fordern Sie vor Ihrer Abreise eine EHIC-Karte (EuropäischeKrankenversichertenkarte) von Ihrer Krankenkasse an, falls Sie diese nicht bereits haben. Klären Sie zusätzlich mit Ihrer Krankenkasse den Versicherungsschutz für das Land ab, in dem Sie studieren. Oft wird der Abschluss einer zusätzlichen privaten Krankenversicherung empfohlen, wie z. B. für Großbritannien.

Bei Auslandsaufenthalten außerhalb der EU muss man auf Sonderregelungen der verschiedenen Länder/Partnerhochschulen achten. In vielen Fällen empfiehlt die Partnerhochschule eine Krankenversicherung oder das Konsulat (für Visumantrag), bzw. die Partnerhochschule schreibt für das entsprechende Land/die Partnerhochschule gültige Versicherungen vor.

Gibt es keine verbindliche Vorschrift der Partnerhochschule oder der Konsulate, können Sie sich auch direkt an Ihre Krankenversicherung wenden, die Ihnen Auskunft über Ihre Versicherungspflicht im Ausland erteilen kann und auch darüber, ob Ihr Versicherungsschutz das Land, in das Sie gehen, einschließt.

Da die gesetzliche Krankenkasse die Flug- und Transportkosten, die für einen Rücktransport anlässlich einer Krankheit oder eines Unfalls anfallen, nicht trägt, sollte man eine private Zusatzversicherung abschließen. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten; Informationen hierzu finden Sie im Internet. Man kann auch eine Krankenversicherung über Organisationen wie z. B. den ADAC abschließen. Wichtig: Vor der Abreise über die technische Abwicklung im etwaigen Krankheitsfall im Ausland informieren.

Während Ihres Auslandsaufenthalts bleibt der gesetzliche Krankenversicherungsschutz in Deutschland bestehen, die Beiträge müssen weiterhin bezahlt werden.

Visum

Die Welt wird immer kleiner, trotzdem gibt es noch viele Grenzen und bürokratische Hürden, die bei der Planung des Auslandsaufenthaltes genommen werden müssen. Wichtig ist auch die Klärung der Frage, ob für das Gastgeberland eine Visumspflicht besteht.
Für einen Aufenthalt in den Staaten der EU wird in der Regel kein Visum, jedoch ein gültiger Personalausweis, bzw. Reisepass benötigt. Außerhalb der EU ist jedoch ein Reisepass (Personalausweis reicht nicht aus!) und bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten ein Visum vorgeschrieben.

Bitte beachten Sie rechtzeitig, dass Ihr Reisepass bei Einreichung des Visumsantrags bis nach dem Ende der Studienzeit gültig sein muss (je nach Land unterschiedlich, am besten bis 6 Monate nach Studienende).

Die Botschaften und Konsulate ausländischer Staaten informieren über das Visum für einen Studien- oder Praktikumsaufenthalt. Dort werden auch die Anträge eingereicht. Es empfiehlt sich, das Visum frühzeitig, sofort nach Zusage der Gastuniversität, zu beantragen, da die Bearbeitungszeit in der Regel 6-8 Wochen in Anspruch nimmt.

Je nach den Anforderungen des Gastlandes gibt es noch Vorschriften, z. B. bezüglich der Krankenversicherung. Häufig wird eine Bankbestätigung verlangt, dass Sie für Ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen können. Die Behörden des Aufnahmelandes erteilen Ihnen dann eine Aufenthaltsgenehmigung, die auf die Dauer der Ausbildung beschränkt ist.

Bitte beachten Sie: Alle Angaben gelten für deutsche Staatsbürger/innen! Bitte informieren Sie sich vor dem Visumantrag auf jeden Fall über die aktuellen Bedingungen auf der Homepage der jeweiligen Botschaft.

 

Vorgehensweise

Studium

  1. Erstinfo über Webseite des Studiengangs  (Partnerhochschulen)
  2. Informieren Sie sich in Ihrem Studiengang (mind. 6 Monate im Voraus)
  3. Informieren Sie sich ggf. im RIO
  4. Reichen Sie fristgerecht Ihre Bewerbungsunterlagen ein
  5. Sie bekommen Ihren Letter of Acceptance von der Partnerhochschule
  6. Sie kümmern sich um Administration an der Hochschule, Kursplanung, Anreise, Finanzen, Visum, Krankenversicherung

Praktikum

  1. Informieren Sie sich in Ihrem Studiengang (mind. 6 Monate im Voraus)
  2. Informieren Sie sich ggf. im RIO
  3. Suche nach Praktikumsplatz und Bewerbung
  4. Sie erhalten Ihre Zusage bzw. Ihren Praktikumsvertrag
  5. Sie kümmern sich um Administration an der Hochschule, Kursplanung, Anreise, Finanzen, Visum, Krankenversicherung

Alles Weitere finden Sie in unserer Checkliste!

Foto im Header: ©DieterHaugk/PIXELIO

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