ALT + + Schriftgröße anpassen
ALT + / Kontrast anpassen
ALT + M Hauptnavigation
ALT + W Fakultät wählen
ALT + K Home Menü
ALT + Ü Zweite Navigation
ALT + G Bildwechsel
ALT + S Übersicht
ALT + P Funktionsleiste
ALT + I Studieninteressierte
ALT + N Linke Navigation
ALT + C Inhalt
ALT + Q Quicklinks
ESC Alles zurücksetzen
X
A - keyboard accessible X
A
T

Top-Ups zum Erasmus-Stipendium

Soziale Teilhabe und Diversität sind Leitthemen der neuen Erasmus+ Programmgeneration. Damit ein gleichberechtigter und gerechter Zugang zum Programm und gleiche Chancen für Teilnehmende aus allen Bereichen gewährleistet wird, bietet das Erasmus+ Programm Teilnehmende mit potenziellen Hürden finanzielle Zuschüsse in Form von Top-ups zu den regulären Fördersätzen.

Außerdem steht die Sensibilisierung der Erasmus+ Teilnehmenden für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch Mobilität erzeugen, im Fokus der neuen Erasmus+ Programmgeneration. Durch Bewusstseinsbildung sowie finanzielle Anreize soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden.

 

Top-ups für ...

Grünes Reisen

Dieses Top-Up können Sie beantragen, wenn Sie die Hin- oder Rückreise zur Partneruniversität mit einem der folgenden, als vom DAAD als nachhaltig eingestuften, Verkehrsmitteln antreten werden (mind. 50% der Reisestrecke):

  • Zug
  • Fahrgemeinschaft
  • Bus
  • Schiff
  • Fahrrad

Höhe der Förderung: einmalig 50 Euro

Benötigte Nachweise: Nachweise müssen für 5 Jahre vorgehalten werden.

  1. Vollständiger Online-Antrag (siehe unten)
  2. Unterschriebenes Erasmus+ Grant Agreement mit ehrenwörtlicher Erklärung
  3. Nach der Reise: Reisebelege, z.B. Zug- oder Busticket, unterschriebene Bestätigung der Mitfahrenden, ehrenwörtliche Erklärung zur Anreise mit dem Fahrrad
Erstakademiker

Dieses Top-Up können Studierende beantragen, deren Eltern keinen in Deutschland anerkannten akademischen Abschluss (FH oder Universität) erworben haben. Der Abschluss einer hochschulähnlichen Berufsakademie gilt dabei ebenfalls als akademischer Abschluss. 

Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur für den jeweiligen Elternteil, bei dem das Kind lebt.

Höhe der Förderung: 250 Euro pro Monat (zusätzlich zur regulären Monatsrate)

Zur Beantragung müssen Sie einen Online-Antrag einreichen (siehe unten).

Benötigte Nachweise: Nachweise müssen für 5 Jahre vorgehalten werden.

  1. Vollständiger Online-Antrag (siehe unten)
  2. Unterschriebenes Erasmus+ Grant Agreement mit ehrenwörtlicher Erklärung
  3. Auf Anfrage müssen ergänzende Nachweise von den Eltern nachgereicht werden, z.B. Ehrenwörtliche Erklärung der Eltern
Erwerbstätige Studierende

Studierende, die vor Antritt Ihres Auslandsstudiums einer Beschäftigung nachgegangen sind, die sie während ihres Auslandsaufenthalts nicht weiterführen können, sind berechtigt, dieses Top-Up zu beantragen. Studierende, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, sind leider von der Beantragung ausgeschlossen (der DAAD prüft derzeit Nachbesserung).

Es gelten folgende Einkommensgrenzen:

Sozialversicherungspflichtige

Beschäftigung

monatl. Verdienst 450-850 EUR (als Durchschnitt über 6 fortlaufende Monate) 

Ausübung: min. 6 Monate durchgängig während der beiden Semester vor dem Auslandsaufenthalt

Minijobs

monatl. Verdienst 450-850 EUR (als Durchschnitt über 6 fortlaufende Monate) 

Ausübung: min. 6 Monate durchgängig während der beiden Semester vor dem Auslandsaufenthalt

Höhe der Förderung: 250 Euro pro Monat (zusätzlich zur regulären Monatsrate)

Benötigte Nachweise: Nachweise müssen für 5 Jahre vorgehalten werden.

  1. Vollständiger Online-Antrag (siehe unten)
  2. Unterschriebenes Erasmus+ Grant Agreement mit ehrenwörtlicher Erklärung
  3. Gehaltsnachweise über mindestens sechs Monate durchgängig während der beiden Semester vor dem Auslandsaufenthalt.
Studierende mit Kind(ern)

Studierende, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden.

Die zusätzlichen Mittel können auch für Paare gewährt werden. Die Doppelförderung eines Kindes ist jedoch ausgeschlossen.

Höhe der Förderung: 250 Euro pro Monat (zusätzlich zur regulären Monatsrate)

Benötigte Nachweise: Nachweise müssen für 5 Jahre vorgehalten werden.

  1. Vollständiger Online-Antrag (siehe unten)
  2. Unterschriebenes Erasmus+ Grant Agreement mit ehrenwörtlicher Erklärung
  3. Nachweis, dass das Kind zu Ihnen gehört und mit Ihnen reisen wird (z.B. Elterngeldnachweis und Reiseticket)

 

Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Studierende mit einem »Grad der Behinderung (GdB)« ab 20 oder einer chronischen Erkrankung (mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland), die für ein Auslandsstudium über ERASMUS gefördert werden, können dieses Top-Up beantragen.

Höhe der Förderung: 250 Euro pro Monat (zusätzlich zur regulären Monatsrate)

Benötigte Nachweise: Nachweise müssen für 5 Jahre vorgehalten werden.

  1. Vollständiger Online-Antrag (siehe unten)
  2. Unterschriebenes Erasmus+ Grant Agreement mit ehrenwörtlicher Erklärung
  3. Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder Zusatzversicherung
  4. Kopie Schwerbehindertenausweis
  5. Bei Personen mit chronischer Erkrankung:
    • Ärztliches Attest mit Beschreibung der medizinischen Erfordernisse
    • weitere Unterlagen zur nachvollziehbaren Erläuterung der Notwendigkeit und Angemessenheit der erhöhten Ausgaben

Falls besonders hohe Mehrkosten durch Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannter „Realkostenantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 Euro pro Semester übernommen werden können, z.B. für eine Begleitperson. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Dies erfordert einen hohen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, frühzeitig die Erasmus Ansprechpersonen zu kontaktieren. 

Beantragung der Top-Ups

Nur Studierende und Graduierte der Hochschule Reutlingen, die bereits Ihre Vorlage des Grant Agreements und die Erasmus-Stipendienzusage erhalten haben, können den Antrag für die Top-Ups stellen.

Die Beantragung der Top-Ups muss im Grant Agreements angegeben werden und die erforderlichen Dokumente über den Online-Antrag eingereicht werden. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den jeweiligen Top-ups. Nur vollständig eingereichte Anträge können bearbeitet werden.

Hier finden Sie das Online-Antragsformular "Top-Ups Erasmus+" in unserem Bewebrungsportal (Sie müssen sich mit der selben Email-Adresse einloggen, die Sie bereits für Ihre Bewerbung/Registrierung verwendet haben): https://hsreutl.moveon4.de/form/5538b173140ba0a20f000000/eng

 

Chat IconChat Icon