ALT + + Schriftgröße anpassen
ALT + / Kontrast anpassen
ALT + M Hauptnavigation
ALT + W Fakultät wählen
ALT + K Home Menü
ALT + Ü Zweite Navigation
ALT + G Bildwechsel
ALT + S Übersicht
ALT + P Funktionsleiste
ALT + I Studieninteressierte
ALT + N Linke Navigation
ALT + C Inhalt
ALT + Q Quicklinks
ESC Alles zurücksetzen
X
A - keyboard accessible X
A
T

ERASMUS+ und CORONA

Im Zuge der weiteren Ausbreitung des Coronavirus beschließen Länder und Institutionen gegenwärtig zahlreiche Maßnahmen mit der Absicht, den weiteren Verlauf der Pandemie mindestens zu verlangsamen.

Die NA DAAD verfolgt die Situation aufmerksam und ist sich bewusst, dass diese Regelungen und Beschlüsse zu Verunsicherung in Bezug auf die Förderung und Umsetzung des Programms Erasmus+ führen und sowohl bei Geförderten als auch bei Heimathochschulen viele Fragen aufwerfen.
Die Europäische Kommission hat im Programm Erasmus+ den beteiligten Institutionen bereits verschiedene Möglichkeiten eingeräumt, um Nachteile für Teilnehmer möglichst gering zu halten.

Wir haben hier für betroffene Erasmus+ Geförderte eine vorläufige Liste häufig gestellter Fragen und Antworten dazu zusammengestellt:

......................................

Erasmus +

Am 1.1.2021 ist die neue Programmphase des EU- Bildungsprogramms Erasmus+ für Bildung, Jugend und Sport gestartet. Von 2021 bis 2027 steht dem neuen Programm ein Gesamtbudget von ca. 26 Milliarden Euro zur Verfügung; dies ist deutlich mehr als in der vorangegangenen Programmphase von 2014-2020. Das Programm soll mit 10 Millionen zukünftig deutlich mehr Menschen erreichen. 83% Prozent der Mittel sind für Aktivitäten im Bereich Bildung und Ausbildung vorgesehen.

Erasmus+ wird die bewährte vertikale Programmarchitektur des Vorgängerprogramms fortführen:

• Leitaktion 1: Mobilität von Einzelpersonen
• Leitaktion 2: Zusammenarbeit und Austausch von bewährten Verfahren
• Leitaktion 3: Erasmus+-Politikunterstützung

Die neue Erasmus+-Programmgeneration 2021-2027 stellt folgende horizontale Themen in den Fokus:

  • Inklusion & Diversität
  • Digitalisierung
  • Umweltschutz & Nachhaltigkeit
  • Internationale Dimension

Neu hinzugekommen sind folgende drei Förderlinien:

  • „DiscoverEU“ (nicht-formale Lernerfahrung zur sprachlichen und kulturellen Vielfalt Europas)
  • Zentren für berufliche Exzellenz (u. a. Partnerschaften zur beruflichen Aus- und Weiterbildung)
  • Europäische Hochschulen

Das Programm sieht wie sein Vorgänger die Möglichkeit für Partnerländer außerhalb der EU vor, sich an dem Programm zu assoziieren. Hiervon haben in der vorangehenden Programmgeneration Norwegen, Island, Serbien, Türkei, Liechtenstein und Nordmazedonien Gebrauch gemacht. Die Assoziierungsverhandlungen zum aktuellen Programm (Stand März 2021) sind formell noch nicht abgeschlossen. Großbritannien hat sich vorerst gegen eine Assoziierung zu Erasmus+ entschieden. (siehe BREXIT weiter unten)

Die rechtliche Grundlage des Erasmus+-Programms, die Erasmus+- Verordnung, ist mit Stand vom März 2021 noch nicht endgültig verabschiedet, soll aber rückwirkend für den Programmstart zum 1. Januar 2021 gelten.

Interessenten/innen für eine Förderung für die Schweiz wenden sich bitte an: die Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit

Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden  folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:

  • Auslandsstudium für Studierende (SMS)
  • Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
  • Dozentenmobilität (STA)
  • Mobilität von Personal (STT)

Dieser weiterführende link bringt sie auf die Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes - DAAD als nationaler Agentur für die Ausgestaltung dieser Fördermaßnahmen.

 

Erklärvideos zu den Erasmus+ Mobilitätsformaten

                            ...........................................................

Zu den oben angegeben Mobilitätsformaten hat der DAAD Erklärvideos auf youtube eingestellt; sie sind unter den folgenden links abzurufen:

 

STAFF MOBILITY 2022

  • Erklärvideo zur Dozentenmobilität (STA) und Mobilität von Personal (STT): https://youtu.be/eFASGGiuoUI
  • Dozenten und Personal finden weitere Informationen auf den Intranetseiten der Hochschule unter Fort- und Weiterbildung.
  • Unser Partnerinstitutionen bieten über die hier verlinkte website mehrere massgeschneiderte Angebote in 2022 für sie an

 

                                                            ...............................................

Weitere Informationen A-Z

Allgemeines
  • Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) gefördert werden.
  • je Studienzyklus können bis zu 12 Monate gefördert werden
  • in einzügigen Studiengängen (Staatsexamen, Diplom) können bis zu 24 Monate gefördert werden
  • Praktika können ab zwei Monate während und nach Abschluss des Studiums gefördert werden
  • Lehramtsassistenzen werden als Praktika gefördert
  • eine Teilnahme an einer Sprachprüfung (Assessment) in der Unterrichtssprache der Partnerhochschule vor und nach der Mobilitätsphase ist für alle Teilnehmer/innen verpflichtend; siehe Eintrag Sprachtests!
  • eine geplante finanzielle Unterstützung von Masterstudierenden durch zinsgünstige Kredite europäischer Banken ist zwar im Gespräch, es hat sich aber noch keine Kreditanstalt für deutsche Studierende gefunden. Aktuelles dazu entnehmen Sie bitte den Webseiten der Europäischen Union.
Auslandsstudium (Outgoing)

Studierende erhalten mit ERASMUS die Möglichkeit, in einem anderen europäischen Land zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern. Dabei lernen sie das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden. Studierende können für einen Studienaufenthalt zwischen zwei und zwölf Monaten an einer ausländischen Gasthochschule bis einschließlich zur Promotion gefördert werden.

Das Programm bietet für das Projektjahr 2022 Studierenden folgende Leistungen:

  • Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten bis 600,- Euro/Monat (nationale Festlegung gestaffelt nach Ländergruppen)
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes;
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen

Ansprechpartnerin im RIO: Anne-Cathrin Lumpp

Auslandspraktikum (Outgoing)

ERASMUS fördert auch Praktika für Studierende in einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland (ausgeschlossen sind EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten sowie diplomatische Vertretungen der Herkunftsländer der Studierenden). Studierende können Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld sammeln und darüber hinaus Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte erweitern.

Studierende können für ein Pflichtpraktikum oder auch ein freiwilliges Praktikum zwischen zwei und zwölf Monaten Förderung erhalten.

Das Programm bietet Studierenden folgende Leistungen: Fördersätze werden von der KOOR - Erasmus Services BW für das jeweilige Projektjahr angepasst.

  • Monatlicher Zuschuss von maximal 600,- Euro (länderabhängig)
  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner (ERASMUS-Koordinator/in im Studiengang) in der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen

Ansprechpartnerin im RIO: Brigitte Bahcaci

 

Auswahlkriterien

Die Auswahl der Studierenden erfolgt ausnahmslos in den Fakultäten anhand gemeinsam festgelegter Kriterien: Note, Sprachkenntnisse, ausstehende Prüfungen, Studienfortschritt, Persönlichkeit etc.

Das Hauptkriterium sind die bisher erreichten Studienleistungen. Bei Bachelorbewerbern_innen entsprechend dem Notenauszug, bei Masterbewerbern entsprechend dem Bachelorzeugnis. Ebenso werden die Sprachkenntnisse der Bewerber_innen für das jeweilige Zielland berücksichtigt. Für die Unterrichtssprache (meist Englisch) sollten Sie ein B2 Level vorweisen (analog OLS Test).

Weitere Auswahlkriterien können (außer-)universitäres Engagement, Ausbildungen und Praktika sein. So wird versucht, sich ein Gesamtbild der Bewerber_innen zu verschaffen. Gefragt sind weltoffene und an anderen Kulturen interessierte Studenten und Studentinnen, die Deutschland innerhalb des Erasmus-Programms repräsentieren.

Blended-Intensive-Programmes (BIP)

Eine weitere Neuerung in der Programmgeneration 2021-2027 stellen die Blended-Intensive-Programmes (BIP) dar. Durch diese soll die Nutzung innovativer Lern- und Lehrmethoden gefördert und die Möglichkeiten der Online-Kooperation genutzt werden.

Die Entwicklung kurzer, intensiver und gemeinsamer Curricula und Aktivitäten soll Studierenden (SM) und Hochschulmitarbeitern (ST) die Möglichkeit bieten, an einer kurzen physischen Gruppenmobilität (5-30 Tage) kombiniert mit virtueller Phase teilzunehmen. Die Dauer der virtuellen Mobilitätsphase ist nicht vorgegeben und kann nach Bedarf variieren. Die physische Mobilität kann an der aufnehmenden Einrichtung oder an einem anderen Ort im Gastland/ Aufnahmeland durchgeführt werden. Geförderte Studierende sollten dabei mindestens 3 ECTS erzielen können, die zum Abschluss ihres Studiums beitragen.

Für die konzeptionelle Ausarbeitung bedarf es mindestens 3 ECHE-Hochschulen aus 3 unterschiedlichen Programmländern. Weitere Hochschulen oder Organisationen aus Programm- oder Partnerländern können optional an einem BIP teilnehmen. Der physische Aufenthalt von Teilnehmenden aus Partnerländern muss von den entsendenden Institutionen finanziert werden.

BREXIT

Mobilitäten an unsere Partnerhochschulen im United Kingdom werden bis zum Wintersemester 2022/2023 (einschließlich 31.5.23) über Erasmus+ förderfähig sein.

Die neuen Visabestimmungen für Mobilitäten nach UK die seit 01. Januar 2021 gültig sind finden sie auf den Seiten des DAAD.

  • Für Studienaufenthalte bis zu sechs Monate:       kein Visum erforderlich
  • Für Studienaufenthalte über sechs Monate:         Studierenden-Visum erforderlich
  • Für Personalaufenthalte bis zu einem Monat:       kein Visum erforderlich

Hinweise zum Brexit – Erasmus+ und das Vereinigte Königreich – Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit – DAAD

Praktika – nach derzeitigem Kenntnisstand sind Praktika nur noch möglich:

  • studienbegleitend (bei einem „visumpflichtigen“ Aufenthalt, d.h. über sechs Monate),
  • im Rahmen von festen Austauschprogrammen wie IAESTE/AIESEC oder (noch) Erasmus+,
  • wenn die aufnehmenden Firmen/Institutionen/Hochschulen eine „TIER5 Sponsorship Licence“ besitzen. Die Anzahl von Visa der TIER5-Kategorie ist allerdings begrenzt.
ERASMUS-Charta

Die ERASMUS Charta für die Hochschulbildung 2021-2028 (ECHE) wird von der EU-Kommission vergeben, sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am ERASMUS-Programm erfüllt.

Sie finden die Charta und die Erasmus Declaration on University Policy ganz oben rechts im Service Panel zum Download.

Dozentenmobilität

Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA)

ERASMUS fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA), die im Besitz einer ERASMUS-Universitätscharta sind. Die Gastdozenten_innen sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.

Die Lehraufenthalte müssen mindestens acht Unterrichtsstunden umfassen und dürfen höchstens sechs Wochen dauern. In der Regel werden Aufenthalte bis zu einer Woche gefördert. 

Unter diesem >>> link finden Sie Informationen zur staff mobility in der EU.

Auch möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen (STA), um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken.

Folgender Personenkreis kann beispielsweise im Bereich ST (STA und STT) gefördert werden:

  • Dozenten_innen, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
  • Dozenten_innen ohne Dotierung
  • Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
  • emeritierte Professoren_innen und pensionierte Lehrende
  • wissenschaftliche Mitarbeiter_innen
  • Unternehmenspersonal (Incoming)

Das Programm bietet folgende Leistungen:

  • Erstattung von Fahrtkosten gemäß EU Distance-Calculator
  • Erstattung von Aufenthaltskosten nach Zielländern gestaffelt
  • zu beiden Punkten siehe Eintrag Finanzierung
Finanzierung

FÖRDERSÄTZE NACH LÄNDERGRUPPEN

Für Studierende:

Ab dem Projektjahr 2021 bzw. Call 21 (gültig für SS 2023) gelten für die Hochschule Reutlingen national festgelegte Förderraten nach Ländergruppen für Studienaufenthalte (SMS)

  • Gruppe 1 (monatlich 450,- Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
  • Gruppe 2 (monatlich 390,- Euro): Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Gruppe 3 (monatlich 330,- Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Mit dem Aufruf 2022 (Call 22) wurden weitere Zielgruppen für den Erhalt des Aufstockungsbetrags („top-up“) definiert. Bereits für das Projekt 2021 (ab soSe 2023) gibt es die Möglichkeit, erwerbstätige Studierende und/ oder Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus ab dem Sommersemester 2023 mit dem Aufstockungsbetrag zu fördern.

                                  ..................................................................

Ab dem Projektjahr 2022 bzw. Call 22 (gültig ab WS 2023/24) gelten für die Hochschule Reutlingen national festgelegte Förderraten nach Ländergruppen für Studienaufenthalte (SMS)

  • Gruppe 1 (monatlich 600,- Euro): Dänemark, Finnland, Großbritannien (nur noch über Programmkomponente „International Dimension“), , Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
  • Gruppe 2 (monatlich 540,- Euro): Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Gruppe 3 (monatlich 490,- Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Auch hier gibt es weiterhin die Möglichkeit, antragsberechtigte Studierende mit Social top-ups zu fördern.

 

Fördersätze für Erasmus + Praktikanten werden von der Koordinierungsstelle (KOOR) in Karlsruhe jeweils entsprechend angepasst.

BAföG: BAföG-berechtigte Studierende sollen auch für den Auslandsaufenthalt mit ERASMUS+ BAföG in Anspruch nehmen können. Seit 2011 gilt dass (EU) Zuschüsse bis höchstens 300,- Euro anrechnungsfrei bleiben. Zuschüsse über 300,- Euro werden als Einkommen berücksichtigt und auf Leistungen aus dem BAföG angerechnet!

 

                                      ...............................................................

 

Für Dozenten_innen und Mitarbeiter_innen:

Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

Ab dem Projektjahr 2021 (Call 21) gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag; vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:

  • Gruppe 1: 180,- Euro am Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
  • Gruppe 2: 160,- Euro am Tag für Belgien, Deutschland (incoming) Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Gruppe 3: 140,- Euro am Tag für Bulgarien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

                                          .........................................................

 

REISEKOSTENRECHNER

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.

Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

  •    10 km –        99 km mit      20,- EUR
  •    100 km –    499 km mit    180,- EUR
  •    500 km – 1.999 km mit    275,- EUR
  • 2.000 km – 2.999 km mit    360,- EUR
  • 3.000 km – 3.999 km mit    530,- EUR
  • 4.000 km – 7.999 km mit    820,- EUR
  • 8.000 km    und mehr mit 1.500,- EUR
Förderbedingungen

Alle Studierende; auch diejenigen aus Nicht-EU-Ländern können am ERASMUS-Programm teilnehmen, sofern sie:

  • regulär an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und ihr gesamtes Studium dort absolvieren
  • die Hochschule Reutlingen fördert ab dem 2. Studienjahr
  • der Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule verbringen mit der ein "inter-institutional agreement" (iia) abgeschlossen wurde
  • und sowohl Heimat- als auch Gasthochschule eine gültige ECHE besitzen 

Die Auswahl der Studierenden erfolgt ausnahmslos in den Fakultäten anhand gemeinsam festgelegter Kriterien: Note, Sprachkenntnisse, ausstehende Prüfungen, Studienfortschritt, Persönlichkeit etc.

Lehrende und sonstige Mitarbeiter müssen an einer deutschen Hochschule tätig sein, um am Programm teilnehmen zu können.

Grünes Reisen

Mit dem Thema " Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels" möchte auch Erasmus Geförderte und Institutionen für Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch Mobilität erzeugen, sensibilisieren. Ein top-up von 50,- Euro für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel soll dies in der klassischen Studierendenmobilität unterstützen. Reisekostenpauschalen für alle Mobilitäten sind bei grünem Reisen erhöht.

Weitere Informationen erhalten Outgoing-Studierende auf unserer Webseite Top-Ups zum Erasmus-Stipendium 

Inklusion und Vielfalt

Die Inklusion und Vielfalt
potentieller Geförderter ist ein zentrales Anliegen im Programm Erasmus+. Für Studierende und Hochschulpersonal mit Behinderung gibt es die Möglichkeit, eine Zusatzförderung für durch den Auslandsaufenthalt bedingte Mehrkosten zu erhalten. Jede Hochschuleinrichtung verpflichtet sich mit der Unterzeichnung der Erasmus Charter for Higher Education (ECHE) dazu, sämtlichen Geförderten den gleichen Zugang und äquivalente Möglichkeiten zu gewähren.

Im Interesse einer breiten europäischen Teilhabe sollen ab 2021 all jene Menschen verstärkt für Erasmus gewonnen werden, die es bislang nicht oder selten genutzt haben, Menschen mit Behinderung und diejenigen die zur Gruppe der "fewer opportunities" zählen.

  • Menschen mit einer Behinderung oder mit chronischen Erkrankungen,(siehe unter Anlagen weiter unten))
  • Studierende mit Kindern,
  • Erstakademiker (oft in Kombination mit einem Migrationshintergrund)
  • Studierende, die aus eigenen Mitteln ihren Unterhalt bestreiten müssen und weitere sozio-ökonomische Gründe.
  • Personen mit individuell oder systemisch begrenztem Zugang oder anderen sozialen Barrieren,
  • Studierende bestimmter Fächergruppen.

In diesem Jahr erhalten Teilnehmende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mehr als 20 und Eltern mit Kind im Ausland monatlich pauschal 250,- Euro zusätzlich.

Weitere Informationen erhalten Outgoing-Studierende auf unserer Webseite Top-Ups zum Erasmus-Stipendium 

Erasmus+ Sonderförderung
Geförderte mit Behinderung können zusätzlich zum regulären Erasmus+ Mobilitätszuschuss für Studien- oder Praktikumsaufenthalte bzw. für Lehr- oder Fortbildungsaufenthalte im Ausland um einen Erasmus+ Sonderzuschuss ansuchen.

Bei der Vorbereitung Ihres Erasmus+ Aufenthalts bitten wir um Bekanntgabe Ihrer Situation sowie um Einschätzung der Mehrkosten, die voraussichtlich bei Ihrer Erasmus+ Mobilität bzw. im Gastland entstehen. Im neuen Förderzyklus stehen Studierenden mit Schwerbehindertenstatus Mittel für eine Vorabreise an die Partnerhochschule, um die dortigen Gegebenheiten zu erkunden, zur Verfügung.

Welche Bedürfnisse haben Sie?
Benötigen Sie eine barrierefreie Unterkunft, Unterstützung bei der Reise, medizinische Betreuung im Ausland, Adaptierung von Lernmaterialien, eine Begleitperson, etc.?
Je nach finanziellem Mehrbedarf können Sie einen einmaligen Zuschuss beantragen oder einen personenbezogenen Antrag („Langantrag“) über zusätzliche Mittel von bis maximal 10.000 EUR stellen.

Generelle Informationen finden Sie auf den Internetseiten der NA DAAD.
Werfen Sie auch einen Blick auf https://mapped.eu/, eine vom Erasmus Student Network (ESN) entwickelte Online-Plattform, in der Hochschuleinrichtungen ihre Zugangsmöglichkeiten beschreiben können.
Das toolkit wurde von Studierenden für Studierende entwickelt und enthält Tipps und Hinweise zur Unterstützung Ihrer Vorbereitung auf einen Erasmus+ Aufenthalt.

Um einen Mehrbedarf geltend zu machen, wenden Sie sich bitte an ihr International Office, das den Antrag mit Ihnen erarbeitet und anschließend bei der NA DAAD einreicht:

Ansprechpartner im Reutlingen International Office (RIO)

Studentische Mobilität: Anne-Cathrin Lumpp

Mobilität für Praktika: Brigitte Bahcaci

Mobilität von Hochschulpersonal: Udo Stelzer


Datenschutz
Persönliche Daten sind vertraulich und werden entsprechend den jeweiligen Bundesgesetzen nur insoweit weiterverarbeitet als das für Ihr Ansuchen und Ihre Teilnahme am Programm Erasmus+ notwendig ist.

Personalmobilität

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen möglich.

Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine Woche (= fünf Arbeitstage) und höchstens acht Wochen dauern. In der Regel werden Aufenthalte von bis zu einer Woche gefördert, Reisetage werden zur Berechnung der Tagespauschale nicht herangezogen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar. 

Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden, Beispiele hierfür sind:

  • Allgemeine & technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche
  • Fakultäten
  • Finanzen
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Technologie & Transfer
  • Weiterbildung

Als gängige Weiterbildungsformate zählen:

Hospitationen, Job Shadowing, Studienbesuche, Teilnahme an Workshops und Seminaren, Sprachkurse, etc.

Unter diesem >>> link finden Sie die Informationen zur Staff Mobility die im EU Portal eingestellt sind.

Das Programm bietet folgende Leistungen:

  • Erstattung von Fahrtkosten
  • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz
  • zu beiden Punkten siehe Eintrag Finanzierung
Erasmus+ Sprachtest

Erasmus+ Sprachtest

Ab dem Wintersemester 2015/16 müssen Studierende, die Förderung durch Erasmus+ für einen Auslandsaufenthalt bekommen, ihre Kenntnisse in der jeweiligen Arbeitssprache nachweisen. OLS Sprachkurse sind für alle Amtssprachen der EU möglich.

  • Nachdem die Studierenden an der Partnerhochschule oder für das Praktikum eine Zusage bekommen haben, werden ihre Emailadressen an Erasmus+ OLS – Online Language Support - gemeldet.
  • Erasmus+ OLS kontaktiert die Studierenden unter der angegebenen Adresse und fordert sie auf, einen Online-Test in der entsprechenden Arbeitssprache noch vor ihrer Abreise ins Ausland (Deadline) zu machen.
  • Das Ergebnis wird als Niveaustufe des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens dem Studierenden, der Heimathochschule und Erasmus+ gemeldet.
  • Anschließend bekommt der Studierende eine Lizenz für einen Online-Sprachkurs, den er schon vor der Abreise ins Ausland beginnen kann, um seine Sprachkenntnisse weiter auszubauen.

 

Ein Handbuch führt in den Test ein und erklärt Format und Inhalt.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/news/erasmus-participants-test-your-language-level-online_de

Sonderförderung

Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.

  • Siehe auch die Einträge unter Inklusion und Vielfalt
  • Sonderförderung von Teilnehmern mit Behinderung
  • Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for development in Special Needs Education: www.european-agency.org.
  • Sonderförderung von Studierenden mit Kind als Pauschale

Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Die maximale Förderhöhe wird vorgegeben durch die drei Ländergruppen.

 

Mahnverfahren und Berichtspflicht

Berichtspflicht:

Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z.B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.                 

Mahnverfahren: 

Wir bitten alle Geförderten sämtliche Unterlagen und Dokumente komplett und fristgerecht einzureichen. Aus fehlenden oder nicht komplettierten Unterlagen resultiert ein Mahnverfahren. Das International Office wird die Geförderten und die Studiengangsbeauftragten benachrichtigen und um Komplettierung binnen 14 Tage bitten. Nichterbringung resultiert in Rückforderungen; setzen sie sich bitte mit ihren Erasmus Koordinatoren_innen in Verbindung.

                                                                                                    .....................................

Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim:

Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn

Tel.: +49 (0) 228/882 - 8877
Fax: + 49 (0) 228/882 - 555

E-Mail:         erasmus@dont-want-spam.daad.de
Homepage:  www.eu.daad.de

                                                             .....................................

Haftungsklausel: "Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser/die Verfasserin; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben."

Haftung

Haftungsklausel:
- siehe auch Finanzhilfevereinbarung Anhang I Allgemeine Bedingungen

Article II.8 – Visibility of Union Funding -

„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert.

Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“

Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim

Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit

Kennedyallee 50
53115 Bonn
 

Foto im Header: ©Dieter Haugk/PIXELIO

Chat IconChat Icon