ALT + + Schriftgröße anpassen
ALT + / Kontrast anpassen
ALT + M Hauptnavigation
ALT + W Fakultät wählen
ALT + K Home Menü
ALT + Ü Zweite Navigation
ALT + G Bildwechsel
ALT + S Übersicht
ALT + P Funktionsleiste
ALT + I Studieninteressierte
ALT + N Linke Navigation
ALT + C Inhalt
ALT + Q Quicklinks
ESC Alles zurücksetzen
X
A - keyboard accessible X
A
T

Prüfungen

Zum Ende eines jeden Semesters können entsprechend der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung Prüfungen abgelegt werden. Dafür ist im Vorfeld eine Prüfungsanmeldung nötig. Unten stehend erfahren Sie das Wichtigste zu Notenbekanntgabe, Prüfungseinsicht, was für Wiederholungsprüfungen beachtet werden muss, Prüfungsterminen und der Anerkennung von anderen Prüfungsleistungen.

Noten-Bekanntgabe und Prüfungseinsicht

Die Bekanntgabe der Noten erfolgt circa zwei Wochen nach Ende des Prüfungszeitraumes online (Intranet/HIP).

Möglichkeit zur Prüfungseinsicht besteht in der Regel im anschließenden Semester. Während der Einsicht können Sie sich entsprechende Notizen machen und mit dem zuständigen Lehrenden Fragen klären.

Sollten Sie sich zum Zeitpunkt der Prüfungseinsicht im Praxis-, Auslands- oder Urlaubssemester befinden, kann ein gesonderter Termin vereinbart werden oder Sie können die Prüfungseinsicht im kommenden Semester beantragen und wahrnehmen. Die Prüfungseinsicht ist innerhalb eines Jahrs nach erfolgter Prüfung möglich.

Wiederholungsprüfung

Laut Studien- und Prüfungsordnung finden Wiederholungsprüfungen in der Regel zum nächstmöglichen Termin (Prüfungszeitraum des folgenden Semesters, beziehungsweise bei jährlichem Turnus im darauf folgenden Semester) statt.

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine und -räume werden ca. 2 Wochen vor dem offiziellen Prüfungszeitraum über die Stunden- und Raumplanung veröffentlicht. Bitte informieren Sie sich bis spätestens 1 Tag vor dem Prüfungstag über eventuelle Termin- bzw. Raumänderungen!

Prüfungsanerkennung

Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen abgelegt wurden, können angerechnet werden. Dies ist möglich, wenn Sie mit einem Leistungspunktesystem bewertet wurden und in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen des jeweiligen Studiums an der Hochschule Reutlingen im Wesentlichen entsprechen. Anerkennungen sollten bis spätestens fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn dem Prüfungsbeauftragten des Studiengangs vorliegen.

Was ist zu tun, wenn eine Prüfungsleistung anerkannt werden soll?

Sofern eine Prüfungsleistung anerkannt werden soll, müssen die Studierenden einen Antrag stellen (Download: im Service-Panel rechts). Der Antrag muss dem zuständigen Lehrenden bzw. Prüfungsbeauftragten vorgelegt werden. Nach Durchsicht schlägt dieser dem Prüfungsausschuss die Anerkennung vor.

Der Prüfungsausschuss des jeweiligen Studienganges entscheidet über die Anerkennung der Prüfungsleistung. Der Antrag wird vom Prüfungsausschuss an das Prüfungsamt weitergeleitet. Die anzuerkennende Leistung mit dem Vermerk "anerkannt“ im Notenspiegel aufgenommen.

Foto im Text: ©Webwebwebber/PIXELIO; Foto im Header: ©Hochschule Reutlingen

Chat IconChat Icon