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Verlängerungen

Hier finden Sie - sortiert nach Nutzergruppen - alles Wissenswerte über die Verlängerung von Leihfristen.

Studierende, Lehramtsanwärter

Die reguläre Leihfrist beträgt vier Wochen. Drei Tage vor Ablauf der Leihfrist erhalten Sie eine E-Mail mit der Aufforderung, ausgeliehene Medien entweder zurückzugeben oder die Leihfrist zu verlängern.

Sind die von Ihnen ausgeliehenen Medien nicht vorgemerkt, können Sie die Leihfrist über Ihr Bibliothekskonto fünf Mal um vier weitere Wochen verlängern.

Die Leihfrist vorgemerkter Medien, medientechnischer Geräte, von Fernleihen und von Präsenzexemplaren kann nicht verlängert werden.

Bitte beachten Sie: Bei verspäteter Rückgabe fallen Säumnisgebühren an! Überwachen Sie daher Ihre Leihfristen über Ihr Bibliothekskonto.

Professoren, Mitarbeiter, Lehrbeauftragte

Die reguläre Leihfrist beträgt vier Wochen. Sofern keine Vormerkung gesetzt wird, verlängert sich die Leihfrist automatisch zwölf Mal um vier weitere Wochen.

Die Leihfrist vorgemerkter Medien, medientechnischer Geräte, von Fernleihen und von Präsenzexemplaren kann nicht verlängert werden.

Bitte beachten Sie: Bei verspäteter Rückgabe fallen Säumnisgebühren an!

Externe

Die reguläre Leihfrist beträgt vier Wochen. Drei Tage vor Ablauf der Leihfrist erhalten Sie eine E-Mail mit der Aufforderung, ausgeliehene Medien entweder zurückzugeben oder die Leihfrist zu verlängern.

Sind die von Ihnen ausgeliehenen Medien nicht vorgemerkt, können Sie die Leihfrist über Ihr Bibliothekskonto fünf Mal um vier weitere Wochen verlängern.

Die Leihfrist vorgemerkter Medien, von Fernleihen und von Präsenzexemplaren kann nicht verlängert werden.

Bitte beachten Sie: Bei verspäteter Rückgabe fallen Säumnisgebühren an! Überwachen Sie daher Ihre Leihfristen über Ihr Bibliothekskonto.

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