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Leihfristen

Hier finden Sie sortiert nach Nutzergruppen alle Regelungen zu den Leihfristen.

Studierende, Lehramtsanwärter

Die reguläre Leihfrist beträgt vier Wochen mit der Option fünfmaliger Verlängerung, sofern keine Vormerkung vorliegt. Ist ein Medium vorgemerkt, kann die Leihfrist nicht verlängert werden.

Für Präsenzexemplare besteht die Möglichkeit der Kurzausleihe ab 12 Uhr eines Tages bis zum folgenden Tag vor 12 Uhr bzw. von Freitag ab 12 Uhr bis Montag vor 12 Uhr.

Die Leihfrist für Fernleihen beträgt in der Regel vier Wochen. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Die Leihfrist für medientechnische Geräte beträgt zehn Tage. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Bitte beachten Sie: Die Ausleihe von medientechnischen Geräten ist nur für Mitglieder und Angehörige der Hochschule Reutlingen möglich.

Für E-Books, E-Journals und Inhalte aus Fachdatenbanken gibt es keine Leihfrist. Sie stehen Ihnen im Campusnetz jederzeit zur Verfügung. Mitglieder und Angehörige der Hochschule können sich über VPN von außen ins Campusnetz einwählen und dann die lizenzierten E-Books, E-Journals und Datenbanken nutzen.

Zeitschriftenhefte, Zeitschriftenbände und Zeitungen sind von der Ausleihe ausgeschlossen. Sie können nur im Lernzentrum benutzt werden.

Bitte beachten Sie: Bei verspäteter Rückgabe von Medien fallen Säumnisgebühren an! Überwachen Sie daher Ihre Ausleihfristen über Ihr Bibliothekskonto.

Professoren, Mitarbeiter, Lehrbeauftragte

Die reguläre Leihfrist beträgt vier Wochen. Diese verlängert sich automatisch zwölf Mal, sofern das entliehene Medium nicht vorgemerkt wird. Vormerkungen setzen die automatische Verlängerung außer Kraft. Vorgemerkte Medien müssen nach Ablauf der Leihfrist zurückgegeben werden.

Die Leihfrist für Präsenzexemplare beträgt vier Wochen. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Die Leihfrist für medientechnische Geräte beträgt zehn Tage. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Die Leihfrist für Fernleihen beträgt in der Regel vier Wochen. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Für E-Books, E-Journals und Inhalte aus Fachdatenbanken gibt es keine Leihfrist. Sie stehen Ihnen im Campusnetz jederzeit zur Verfügung. Mitglieder und Angehörige der Hochschule können sich über VPN von außen ins Campusnetz einwählen und dann die lizenzierten E-Books, E-Journals und Datenbanken nutzen.

Zeitschriftenhefte, Zeitschriftenbände und Zeitungen sind von der Ausleihe ausgeschlossen. Sie können nur im Lernzentrum benutzt werden.

Bitte beachten Sie: Bei verspäteter Rückgabe von Medien fallen Säumnisgebühren an!

Tipp: Jede/r hauptamtlich Lehrende hat die Möglichkeit, bis zu 20 Bände dauerhaft in einen eigenen Arbeitsapparat auszuleihen. Voraussetzung dafür ist, dass von den gewünschten Titeln jeweils mindestens zwei Exemplare im Bestand der Bibliothek vorhanden sind. In begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen werden. Für Lehrbeauftragte kann leider kein Arbeitsapparat angelegt werden.

Externe

Die reguläre Leihfrist beträgt vier Wochen mit der Option fünfmaliger Verlängerung, sofern keine Vormerkung vorliegt. Ist ein Medium vorgemerkt, kann die Leihfrist nicht verlängert werden.

Für Präsenzexemplare besteht die Möglichkeit der Kurzausleihe ab 12 Uhr eines Tages bis zum folgenden Tag vor 12 Uhr bzw. von Freitag ab 12 Uhr bis Montag vor 12 Uhr.

Die Leihfrist für Fernleihen beträgt in der Regel vier Wochen. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Für E-Books, E-Journals und Inhalte aus Fachdatenbanken gibt es keine Leihfrist. Sie sind im Lernzentrum während der Öffnungszeiten zugänglich.

Zeitschriftenhefte, Zeitschriftenbände und Zeitungen sind von der Ausleihe ausgeschlossen. Sie können nur im Lernzentrum benutzt werden.

Bitte beachten Sie: Bei verspäteter Rückgabe von Medien fallen Säumnisgebühren an! Überwachen Sie daher Ihre Ausleihfristen über Ihr Bibliothekskonto.

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