Studium und Pflege
Immer mehr Studierende sind in der Situation, Familienangehörige zu pflegen. Auch wenn dies nur einen Bruchteil der Studierenden betrifft, benötigen gerade diese Unterstützung. Die Hochschule Reutlingen als familiengerechte Hochschule ist bestrebt, diesen Studierenden Chancengleichheit im Studium zu ermöglichen.
Verlängerung der PrüfungsfristenStudierende, die pflegebedürftige nahe Angehörige im Sinne von § 7 Abs. 3 des Pflegezeitgesetzes pflegen, können einen Antrag zur Verlängerung der Fristen gemäß §12 (1) und (2) der Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule stellen. Dabei sind mit dem Antrag die erforderlichen Nachweise beizufügen. Jeder Antrag wird individuell geprüft.
Studierende, die pflegebedürftige nahe Angehörige pflegen, können einen Antrag auf Beurlaubung in Form eines Urlaubssemesters stellen. Sie sind trotzdem berechtigt, innerhalb des Urlaubssemester an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen sowie die Hochschuleinrichtungen zu nutzen.
Der Nachweis über die Pflegebedürftigkeit der/des nahen Angehörigen ist zu erbringen durch die Vorlage des aktuellen Pflegeeinstufungsbescheids in dem der/die Studierende als Pflegeperson bestimmt ist (gegebenenfalls fehlende Nachweise werden im Einzelfall angefordert).
- Der Pflegestützpunkt Reutlingen berät zu Hilfsangeboten vor Ort bietet.
- Verzeichnis der bundesweiten Pflegestützpunkte
- Wege zur Pflege - Informationsangebot des Familienministeriums , u.a. zu Familienpflegezeit und Pflegezeitgesetz mit „Pflegezeit“-Rechner
- Übersicht der Pflegeversicherungsleistungen - PDF-Übersichtsflyer des Gesundheitsministeriums
- Pflegeleistungs-Helfer - digitaler Ratgeber des Gesundheitsministeriums mit Pflegeleistungsrechner
- Infos zu Bankvollmacht und Kontovollmacht im Pflegefall
Die Pflegelotsin der Hochschule ist die erste Anlaufstelle bei Fragen rund um das Thema „Vereinbarkeit von Pflege und Studium oder Beruf“ und kann Sie in Kontakt mit der zuständigen Fachberatung bringen.